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Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie

08.07.2025 – Gesetzgebungsverfahren – Energiewende

Einleitung

Das BMWE führt aktuell die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz durch. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 28. Juli 2025.
Wasserstoff kommt eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung zu: Insbesondere, wenn eine direkte Elektrifizierung einzelner Wirtschaftsbereiche nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, kann Wasserstoff als Energieträger eingesetzt werden. Wasserstoff ist zudem ein essenzieller Grundstoff für die chemische Industrie.
Der vorliegende Entwurf für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz soll die Verfahren für die jeweilige Infrastruktur nun schneller, einfacher und digitaler machen. Passgenau zu den Bedarfen in der Praxis nimmt der Gesetzentwurf dabei die gesamte Wasserstoff-Lieferkette in den Blick. Neben Elektrolyseuren und Importanlagen für Wasserstoff(‑derivate) werden auch Wasserstoffspeicher und -leitungen erfasst. Auch Anlagen zur Herstellung strombasierter Kraftstoffe werden beschleunigt, um die Dekarbonisierung im Verkehrssektor voranzutreiben. Zusätzlich wird die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff erleichtert, indem dieser als bergfreier Bodenschatz im Bundesberggesetz definiert wird.
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz führt unter anderem klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Digitalisierung und Erleichterungen im Vergabeverfahren ein. Zusätzlich wird festgelegt, dass die Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Hierdurch kommt ihnen bei Abwägungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zu. Dabei bleiben die Belange der öffentlichen Wasserversorgung gewahrt und die Verfügbarkeit von Trinkwasser wird nicht beeinträchtigt.
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist Bestandteil des Sofortprogramms der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf ist noch nicht im Ressortkreis final abgestimmt.

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