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Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen zieht ein positives Fazit

Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen zieht ein positives Fazit

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und EnergieFEHLER BEIM EINBETTEN: org.xml.sax.SAXParseException; lineNumber: 6; columnNumber: 76; An invalid XML character (Unicode: 0x2) was found in the value of attribute “title” and element is “img”.Das plötzliche Auftreten der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 stellte Deutschland vor eine ungeahnte Belastungsprobe. Mit drastischen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung bis hin zu monatelangen Lockdowns versuchte die Politik gegenzusteuern. Um die Folgen der Maßnahmen für die betroffene Wirtschaft in Grenzen zu halten, legte die Bundesregierung verschiedene Hilfsprogramme auf. Unter dem Begriff „Corona-Wirtschaftshilfen“ werden die Soforthilfen, Überbrückungshilfen, Neustarthilfen, außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) sowie die Härtefallhilfen zusammengefasst. Die Wirkung dieser Corona-Wirtschaftshilfen lässt das BMWE im Rahmen einer Evaluation untersuchen, deren erster Teil jetzt vorliegt und in Kürze veröffentlicht wird. Die Evaluation zieht insgesamt ein positives Fazit der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Ziele der Hilfen – die Sicherung der Existenz von im Kern gesunden Unternehmen, die Stabilisierung der Wirtschaft und die Ermöglichung einer schnellen Erholung nach der Pandemie – wurden erreicht und die administrativen Kosten für die Umsetzung der Hilfen waren angemessen.
CORONA­WIRTSCHAFTSHILFEN ADRESSIERTEN AUSNAHMESITUATION
Die Corona-Pandemie und die für die Eindämmung notwendigen Gesundheitsmaßnahmen führten zu massiven Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivität in Deutschland. Ein Großteil der Unternehmen war unmittelbar oder mittelbar von den Maßnahmen betroffen. Insbesondere Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Soloselbstständige, im Verlauf der Pandemie aber auch größere Unternehmen, hatten keine ausreichenden Liquiditätspuffer, um die coronabedingten Umsatzeinbrüche abfedern zu können. Staatliche Hilfen waren erforderlich, um diese präzedenzlosen Einschränkungen zu kompensieren und wirtschaftliche Substanz in Deutschland zu erhalten.
Die Bundesregierung schuf einen Katalog an umfassenden Maßnahmen, um die Unternehmen in der durch die Krise verursachten Notlage zu unterstützen (vgl. auch Überblickspapier „Lessons Learned“ vom 27. Juni 2022 hier), und entwickelte diese Maßnahmen sukzessive weiter. Dazu zählten neben Corona-Wirtschaftshilfen in Form direkter Zuschüsse auch weitere Instrumente wie eine erleichterte Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes, ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Rekapitalisierung, verschiedene Eigen- und Fremdkapitalprogramme (z. B. KfW-Sonderprogramme) und die Aufhebung der Insolvenzanmeldepflicht.
Zu den Corona-Wirtschaftshilfen liegt jetzt eine erste Evaluation vor (Prognos/ZEW, 2025). Insgesamt wurden über diese Corona-Wirtschaftshilfen rd. 76 Mrd. Euro für rund 4,1 Mio. Anträge ausgezahlt. Besonders viele Antragsteller waren dabei Kleinst- und kleine Unternehmen (vgl. Abbildung 1 für Überbrückungshilfen). Auch wenn die Schlussabrechnung der Überbrückungs- und außerordentlichen Wirtschaftshilfen noch nicht abgeschlossen ist (die Schlaglichter der Wirtschaftspolitik berichteten im April 2025 ab S.19), kann ein erstes Fazit gezogen werden.
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WIRKSAMKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT DER WIRTSCHAFTSHILFEN WURDEN UMFASSEND UNTERSUCHT
Mit der Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen wurden nach einer Ausschreibung die Prognos AG sowie das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW beauftragt. Die Untersuchung wurde dabei in zwei Teile geteilt. Im jetzt vorliegenden ersten Teil wurde untersucht,
ob die Ziele der Corona-Wirtschaftshilfen erreicht wurden,
ob die Programme dazu beigetragen haben, diese Ziele zu erreichen, und welche geplanten und ungeplanten Effekte aufgetreten sind,
ob die Maßnahmen und der Vollzug wirtschaftlich waren und
wie künftige Hilfen in vergleichbaren Krisen verbessert werden können.
Dabei kamen verschiedene qualitative und quantitative Methoden zur Anwendung, u. a. Datenanalysen (Struktur- und Kontrollgruppenanalysen), Vollzugskostenerhebungen, Prozessanalysen, Online-Befragungen der Zuschussempfängerinnen und -empfänger, Interviews mit politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern, Vertreterinnen und Vertretern der Administration, Expertinnen und Experten sowie Branchenvertretungen. Im zweiten Teil der Evaluation sollen vertiefende Analysen insbesondere im Hinblick auf kausale Effekte durchgeführt werden.
POSITIVES FAZIT: DIE GESETZTEN ZIELE KONNTEN ERREICHT WERDEN
Der erste Teil der Evaluation zieht insgesamt ein positives Fazit der Corona-Wirtschaftshilfen, da sie signifikant zur Kompensation von Liquiditätsengpässen der Unternehmen und damit zur Existenzsicherung betroffener Firmen sowie den damit verbundenen Arbeitsplätzen beigetragen haben. Eine konservative Schätzung des Effekts der Hilfen zeigt, dass in den Jahren 2020 und 2021 rund 136.000 Unternehmen sowie Arbeitsplätze von rund 283.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in kleinen Unternehmen (mit bis zu zehn Beschäftigten) sowie von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern bzw. Inhaberinnen und Inhabern von Personengesellschaften erhalten werden konnten. Die Effekte für größere Unternehmen und längere Zeiträume sind auf Basis der vorliegenden Daten aktuell nicht abschätzbar. Eine vertiefte und auf Folgejahre erweiterte Analyse, die damit auch weitere Aspekte wie den Erhalt der Wirtschaftsstruktur durch Verhinderung der Aufzehrung von Rücklagen und des Eigenkapitals umfasst, erfolgt im zweiten Teil der Evaluation. Aufgrund der Parallelität der Corona-Wirtschaftshilfen mit den anderen o.g. Maßnahmen wie bspw. einem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld oder verschiedenen Kreditprogrammen ist jedoch eine eindeutige Rückführung der Zielerreichung auf eine einzelne Hilfslinie allein nicht möglich. Vielfalt und Komplementarität der Maßnahmen haben die notwendige Wirkung entfaltet.
Prognos und ZEW stellen in dem Bericht fest, dass die Corona-Wirtschaftshilfen den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen Rechnung tragen konnten, weil sie die besonders betroffenen Unternehmen erreicht haben. Insgesamt floss, wie vorgesehen, der Großteil der Hilfen an Kleinst- und kleine Unternehmen. Die Branchen mit den höchsten coronabedingten Umsatzeinbrüchen wie das Gastgewerbe, der Dienstleistungssektor sowie der Handel haben in den Überbrückungshilfen den überwiegenden Teil der Hilfen erhalten (vgl. Abbildung 2). Die Neustarthilfen flossen entsprechend überwiegend an die Sektoren Kunst, Unterhaltung und Erholung, Dienstleistungen sowie den Handel (vgl. Abbildung 3).
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DIE HILFEN WURDEN WIRTSCHAFTLICH UMGESETZT
Die Bewilligungsstellen der Länder – zumeist Landesförderbanken; in drei Ländern aber auch Bezirksregierungen, ein Ministerium und eine IHK – haben die Hilfen umgesetzt. Die Bundesregierung hat von Anfang an die ausgezahlten Mittel und später (ab den Überbrückungshilfen) für alle Hilfslinien eine zentrale Antrags- und Verfahrensplattform bereitgestellt. Neben der allgemeinen Ausgestaltung der Hilfen (Antragstellung auf Prognosebasis; großzügige Abschlagszahlungen) hat insbesondere diese Plattform wesentlich zur Beschleunigung der Verfahren beigetragen und zu Kostensenkungen geführt. Eine Befragung im Rahmen der Evaluation hat bestätigt, dass die Umsetzungsgeschwindigkeit der Hilfen positiv gesehen wurde. Zwischen 68 und 84 Prozent der Befragten haben die Auszahlungszeiten als angemessen bewertet.
Insgesamt wurden 2,18 Prozent der insgesamt eingesetzten Mittel für Vollzugskosten eingesetzt (vgl. Abbildung 4). Die Evaluation stellt fest, dass die Vollzugskosten damit in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den ausgereichten Hilfen stehen.
Die Einbeziehung der sogenannten prüfenden Dritten hat bei der Optimierung der Prozesse ebenfalls geholfen. Solche prüfende Dritte waren Steuerberaterinnen und -berater (inklusive Steuerbevollmächtigten), Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als besonders vertrauenswürdige Instanzen die Qualität der Antragsdaten verbessert und damit zur Identifizierung von unbegründeten Anträgen beigetragen haben. Die Länder, denen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Hilfen zukam, haben die Kommunikation mit dem Bund insgesamt positiv bewertet. Auch die Evaluation zieht hinsichtlich der organisatorischen Trennung der Verantwortung von Konzeption und Umsetzung insgesamt ein positives Fazit.
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DER INTERNATIONALE VERGLEICH ZEIGT EINE ÄHNLICHE VORGEHENSWEISE WIE IN DEUTSCHLAND
Der Vergleich der Maßnahmen in Deutschland mit denen europäischer Nachbarländer zeigt, dass die Bundesregierung entsprechend dem Wirtschaftseinbruch und der Größe der deutschen Volkswirtschaft angemessen reagiert hat (vgl. Abbildung 5). Es zeigt sich, dass Zuschussprogramme ein probates Mittel waren, um die coronabedingten Umsatzverluste zu kompensieren.
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DIE EVALUATION WERTET DIGITALE PLATTFORM POSITIV UND EMPFIEHLT WEITEREN AUSBAU
Mit der digitalen Antrags- und Verfahrensplattform wurde innerhalb weniger Wochen ein umfassendes E-Government-Projekt im Themenfeld des Online-Zugangsgesetzes umgesetzt. Die Evaluation stellt fest, dass die schnelle Bereitstellung einer einheitlichen digitalen Plattform für die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung von Zuschussprogrammen wie den Corona-Wirtschaftshilfen, d. h. zusammenhängender und regional verwalteter Hilfslinien, ein zentraler Erfolgsfaktor ist. In solchen Fällen hilft auch die Einbindung intermediärer Akteure (im Fall der Corona-Wirtschaftshilfen die prüfenden Dritten). Diese tragen durch Vorprüfungen bzw. durch ihre Kenntnis der Unternehmen zu einer deutlichen Verbesserung der Datenqualität bei.
Herausgehoben wird in der Evaluation auch, dass alle Prüfroutinen (Stichproben, Vollerhebung) künftig bei der Konzeption von Anfang an mitberücksichtigt werden sollten. Hierdurch könnte sowohl bei den Zuschussempfängerinnen und -empfängern als auch bei den Umsetzungsverantwortlichen eine deutliche Entlastung erzielt werden. Aufgrund der hohen Dynamik konnte das bei der Soforthilfe (der ersten Hilfslinie von März bis Mai 2020) noch nicht ausreichend berücksichtigt werden und hat zu Unzufriedenheit bei Antragstellerinnen und -stellern geführt. Dieses Defizit wurde bei den weiteren Programmen behoben.
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird in der Evaluation insgesamt als eine Stärke im Krisenmanagement der Bundesregierung angesehen. Während die Länder auf der politischen und teilweise administrativen Ebene in die Konzeption und Umsetzung der Zuschussprogramme eng involviert waren, wäre eine frühe Einbindung weiterer Akteure (z. B. Finanzverwaltungen der Länder) bei der Gestaltung prozessualer und technischer Schnittstellen in Zukunft wünschenswert.
Die Erhebung und die strukturierte Sammlung und Dokumentation von Antrags-, Bewilligungs- und Unternehmensdaten als Grundlage für Monitoring und Evaluation sollten künftig von Anfang an eingeplant werden. Dies betrifft die Vereinheitlichung von Erhebungseinheiten, Kategorisierungen sowie die Kennzeichnung der Daten. Damit würde die Informationsqualität programmbegleitend wie auch in der Ex-post-Betrachtung deutlich verbessert werden.
Die Evaluation zeigt insgesamt, dass Bundesregierung und Länder – vor dem Hintergrund der präzedenzlosen Lage, der Notwendigkeit einer schnellen und umfassenden Reaktion und der komplexen Struktur der deutschen Wirtschaft – mit den Corona-Wirtschaftshilfen angemessen und wirtschaftlich auf die Pandemie reagiert haben.

KONTAKT & MEHR ZUM THEMA
Referat:VIIA3 – Überbrückungshilfen
schlaglichter@bmwk.bund.de
Prognos AG/Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (2025):Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes, Soforthilfen, Überbrückungshilfen, außerordentliche Wirtschaftshilfen, Neustarthilfen, Härtefallhilfen – Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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