Source: CDU CSU
„Mit dem neuen Stiftungsgesetz wird das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1957 abgelöst. Damit erreichen wir einen wichtigen Meilenstein in dem Reformprozess, der seit 2020 andauert. Mit dem Gesetz schaffen wir eine effizientere und zeitgemäße Struktur der Stiftung und schaffen einen Rahmen, in dem die Stiftung mit ihren vielen Schätzen strahlen kann.
Die Stiftung wird künftig von einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Personen geleitet. Der Präsident oder die Präsidentin ist nur noch zeitlich befristet zu berufen. Die bisherige Struktur mit einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten entfällt. Dadurch werden die einzelnen Einrichtungen der Stiftung stärker in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Gleichzeitig wird der Stiftungsrat von 20 auf 9 Mitglieder verkleinert, um die Steuerung der Stiftung effektiver zu gestalten. Außerdem können vier Mitglieder des Bundestages an den Sitzungen teilnehmen, um die Transparenz zum Parlament hin zu stärken.
Der Name „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ bleibt als Markenzeichen erhalten, zudem soll es die Möglichkeit geben, weitere Zustiftungen aufzunehmen.
Auch die finanzielle Steuerung wird reformiert. Die Stiftung kann ihre Mittel künftig flexibler und eigenverantwortlicher verwenden, um besser auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können.
Die interfraktionelle Einigung gibt der Stiftung nun wichtige Verlässlichkeit bei der Umsetzung der Reform.“
