Source: Verdi – Vereinten DienstleistungsgewerkschaftDie Verleger lehnen ebenfalls eine Beteiligung der Beschäftigten an den erwarteten Effizienzgewinnen ab“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.
Dem entgegen werden vom BDZV Gegenforderungen aufgestellt. Demnach sollte es nach Berufsjahresstufen zustehende Einkommensschritte nur noch dann geben, wenn Redakteurinnen und Redakteure eine thematisch vorgegebene, aber ansonsten vollkommen eigenverantwortlich zu organisierende Weiterbildung vorweisen können. Weder dafür nötige Freistellungen, Bezahlung der Weiterbildung oder anderweitige Mithilfe des Verlages sind vorgesehen. In Folge würden die Beschäftigten auf Einstiegsgehältern stecken bleiben. Außerdem sollen Vorbeschäftigungszeiten nur noch aus Zeitungsberufsjahren angerechnet werden. Erfahrungen aus anderen Medien wie Rundfunk, Agenturen oder Zeitschriftenverlage sollen nur ausnahmsweise anerkannt werden.
„Mit seinen personalpolitischen und beruflichen Vorstellungen zum Journalismus bewegt sich der BDZV meilenweit hinter den Erfordernissen der aktuellen Medienlandschaft. So baut der BDZV die Attraktivität des Berufs als Zeitungsredakteurin/Zeitungsredakteur noch weiter ab“, kritisiert von Fintel.
Der vierte Verhandlungstermin ist für den 18. Dezember in Düsseldorf vorgesehen.
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Zeitungsredaktionen: keine Verhandlungsfortschritte
