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Vertrauensfrage jetzt: Der Weg zu Neuwahlen

Vertrauensfrage jetzt: Der Weg zu Neuwahlen

Source: CDU CSU

Die Ampel ist Geschichte: Nach monatelangem Streit zwischen SPD, Grünen und FDP – vor allem über die Wirtschaftspolitik und den Haushalt – platzte die Koalition am Mittwoch, den 6. November 2023. Die FDP ist nun nicht mehr Teil der Regierung. Die „Fußgänger“-Ampel aus SPD und Grünen verfügt nicht mehr über eine Mehrheit im Bundestag. Wie geht es nun weiter? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was sollte ein Kanzler tun, wenn er und seine Regierung nicht mehr über die nötige Mehrheit im Parlament verfügen?

Wenn ein Bundeskanzler keine Mehrheit mehr hat, sollte er so schnell wie möglich die Vertrauensfrage im Bundestag stellen. Das ist nicht nur ein Gebot der Fairness und des Respekts vor den Wählern. Damit verhindert er auch, dass das Land über einen längeren Zeitraum lahmgelegt ist. Denn die Regierungsfraktionen können ohne Mehrheit im Bundestag auch keine Gesetze mehr beschließen.

Der Kanzler kann im Parlament die Vertrauensfrage stellen. Ganz formal beantragt er im Deutschen Bundestag, dass man ihm das Vertrauen ausspricht. Zwischen diesem Antrag und der Abstimmung darüber müssen 48 Stunden liegen.

Wie läuft das ab?

Das Verfahren regelt das Grundgesetz. Spricht die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags dem Bundeskanzler nicht ihr Vertrauen aus so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen. Die Verfassung sieht weiter vor, dass der Bundestag innerhalb von 60 Tagen nach seiner Auflösung neu gewählt werden muss. Alles ist allem ist das ein Zeitraum von mehr als zweieinhalb Monaten, wenn man ihn ausschöpft.

Ist der Bundestag in der Zeit zwischen der Vertrauensfrage und der Neuwahl handlungsunfähig?

Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Der Bundestag kann jederzeit zusammentreten, er kann Plenums- und Ausschusssitzungen abhalten. Die Abgeordneten verschwinden ja nicht einfach von der Bildfläche. 

Der Bundestag kann sogar Gesetze beschließen, wenn sich dafür eine Mehrheit der Abgeordneten findet – in welcher Konstellation auch immer. Diese Mehrheit ist unabhängig von der geplatzten Koalition. Sie ist sogar unabhängig von Fraktionsgrenzen überhaut – wie es beispielsweise bei Abstimmungen über Ethikfragen üblich ist.  

Kurzum: Laut Grundgesetz gibt es keine parlamentslose Zeit. Der alte Bundestag hört dann auf zu existieren, wenn der neu gewählte Bundestag zum ersten Mal nach der Neuwahl zusammentritt.

Ist auch die Regierung noch handlungsfähig?

Grundsätzlich ja. Sie verfügt aber nicht mehr über eine parlamentarische Mehrheit und hat defacto auch keine wirkliche Gestaltungsmacht mehr. Das betrifft vor allem die Außenpolitik. Ohne tragfähige Mehrheit hinter sich kann die Regierung den außenpolitischen Partnern, etwa in EU und NATO, keine verlässlichen Zusagen mehr geben. Sie ist, wie es im Neudeutschen heißt, eine „lame duck“, eine lahme Ente. Sobald der Bundestag neu gewählt ist, dann ist die Bundesregierung nur noch geschäftsführend im Amt, wenn der Bundespräsident sie darum bittet. Nach geübter Staatspraxis trifft die geschäftsführende Bundesregierung dann keine weitreichenden Entscheidungen mehr.

Wenn der Bundestag bis zum Ende der Wahlperiode noch handlungsfähig ist, was sollte er dann noch beschließen?

Das hängt davon ab, welche Mehrheiten sich für laufende Gesetzesprojekte noch finden. Die CDU/CSU-Fraktion, die in der bisherigen Konstellation größte Oppositionspartei war, ist grundsätzlich verhandlungsbereit. Allerdings muss der Bundeskanzler zuerst die Vertrauensfrage stellen und das Verfahren für die Neuwahlen zügig in Gang setzen. Sonst würde ihm Gelegenheit geben, das Prozedere hinauszuzögern.

Die CDU/CSU-Fraktion reicht im Übrigen nur dann die Hand zur Kooperation, wenn sie die Vorhaben sinnvoll findet. Sie wird auch nichts mit beschließen, was nicht zwingend nötig oder dringend ist oder womit sie einer künftigen Regierung Steine in den Weg legt. 

Wenn nicht in diesem Jahr ein Haushalt für 2025 beschlossen wird, kommt es dann zu einem „Shutdown“ wie in den USA?

So etwas gibt es in Deutschland nicht. Nach Wahlen wird regelmäßig der Haushalt erst im laufenden Jahr verabschiedet. In der Zwischenzeit wird der Haushalt des Vorjahres einfach fortgeschrieben. Alle Zahlungen, zu denen der Bund vertraglich oder gesetzlich verpflichtet ist, werden geleistet. Es können nur keine neuen Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden.

Wann sollte der Kanzler die Vertrauensfrage stellen?

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion sollte er das so schnell wie möglich tun. Eine gute Gelegenheit wäre die Regierungserklärung des Bundeskanzlers vor dem Bundestag am 13. November. 

Was gar nicht akzeptabel wäre, ist, wenn er die Vertrauensfrage erst am 15. Januar stellt, so wie er es ursprünglich angekündigt hatte. Offenkundig ist er inzwischen bereit zu einem Termin vor Weihnachten. Aber selbst dies ist ein übertrieben langer Zeitraum, denn mit den Vorbereitungen einer vorgezogenen Bundestagswahl kann schon jetzt begonnen werden. 

Über die Gründe des Kanzlers für die Verzögerung kann man nur mutmaßen: Er will wahrscheinlich die Ausgangslage für sich und seine Partei bei den Neuwahlen verbessern. Aber der Termin muss ohne taktische Spiele festgelegt werden.
 

MIL OSI