Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und EnergieDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) eingeleitet.
Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 8. Juli 2024.
Die geplante Einführung einer zusätzlichen Vertretungsmöglichkeit für die Feuerstättenschau durch einen angestellten Meister im SchfHwG erfordert Folgeanpassungen der KÜO. Weiter bedarf es auch Klarstellungen und Anpassungen bei einigen Gebührentatbeständen nach der Gebäudeenergiegesetznovelle 2023. Für die Sicherung der Kehrbezirksnachbesetzung ist zudem die turnusgemäße Erhöhung des für die Gebührensätze für hoheitliche Tätigkeiten maßgeblichen Arbeitswerts erforderlich.
Da die geplanten Änderungen der KÜO aus verfassungsrechtlichen Gründen überwiegend nicht im Rahmen des Mantelgesetzes mit den SchfHwG-Änderungen erfolgen können, sollen die KÜO-Änderungen durch einer separaten Einzelnovellenverordnung erfolgen.
Der Entwurf wird zeitgleich innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und ist noch nicht abgeschlossen.
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Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
