Source: Bundestag – BÜNDNIS DIE GRÜNEN BUNDESPARTEIDie Kindergrundsicherung gliedert sich in zwei Teile: den Garantiebetrag und den Zusatzbetrag.
Der Garantiebetrag ersetzt das bisherige Kindergeld. Jedes Kind erhält diesen Betrag.
Der Zusatzbetrag ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Kinderzuschlags. Er wird zusätzlich zum Garantiebetrag ausgezahlt – und ist abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern. Anspruch haben Kinder, deren Eltern kein Einkommen haben – oder deren Einkommen trotz Arbeit nicht ausreicht. Auch Kinder, deren Eltern Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten, werden hier einbezogen.
Die Kindergrundsicherung bündelt also die bisherige Unterstützung für Kinder aus Bürgergeld und Sozialhilfe, zudem Kindergeld und Kinderzuschlag sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets.
Post
Die Kindergrundsicherung kommt – das steckt drin
