Source: Verdi – Vereinten DienstleistungsgewerkschaftNeue Studie: ÖPNV wird ohne bessere Arbeitsbedingungen und Finanzierung zusammenbrechen
Der Bus kommt zu spät und der Busfahrer kann keine reguläre Pause machen. Oder er muss nach zwei Nachtschichten gleich wieder ran. Die Straßenbahn fällt aus, weil die Tramfahrerin krank ist. Ersatz gibt es keinen. Die beschriebenen Probleme sind keine Einzelfälle, sondern ein flächendeckender Ausdruck der schlechten Arbeitsbedingungen und des daraus folgenden Personalmangels im ÖPNV. Die Branche hat massive Probleme, Stellen zu besetzen, die Fluktuation der Beschäftigten ist überdurchschnittlich hoch und bald gehen geburtenstarke Jahrgänge in Rente. Die Bundesregierung muss dem massiven Personalmangel dringend mit besseren Arbeitsbedingungen und einer langfristigen Finanzierungsstrategie begegnen, um einen Zusammenbruch des ÖPNV zu verhindern. Das verdeutlicht eine neue Studie von KCW im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland und ver.di. Bessere Arbeitsbedingungen sind zwingend nötig, um den ÖPNV aufrechtzuerhalten. Mehr zur Studie: https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++e803cc12-dfbf-11ee-a7ce-cbd123f5404c
Verhandlungen und Tarifeinigungen
Zunächst stockten die Tarifverhandlungen im kommunalen Nahverkehr. Nach einer bundesweiten Warnstreikwelle, zu der ver.di Ende Februar aufrief, gab es dann die ersten Einigungen, weitere folgten bald.
In der 7. Verhandlungsrunde konnte am 6. Mai Bremen als letztes Bundesland einen Abschluss erzielen. Die Tarifverhandlungen waren dort über Monate geprägt von massiven Gegenforderungen durch die Arbeitgeber – getrieben von den rigorosen Einsparforderungen des Senats gegen die BSAG. Trotz der schwierigen Haushaltszeiten konnte ver.di alle wesentlichen Verschlechterungsforderungen der Arbeitgeber abwehren und dennoch einige Verbesserungen durchsetzen, die Entlastung und mehr Geld bringen.
Die Belegschaften der kommunalen Verkehrsunternehmen Baden-Württemberg haben eine große Solidarität bewiesen und zusätzlich mit einer Zustimmung von 93 Prozent in der Urabstimmung für einen Erzwingungsstreik mehr als deutlich der Tarifkommission den Rücken gestärkt. Die Verhandlungskommission hat dadurch am 25. April eine Tarifeinigung erzielen können, die eine deutliche Aufwertung und eine spürbare Entlastung für die Beschäftigten im Nahverkehr mit sich bringt. Sie enthält eine Nahverkehrszulage für alle in Höhe von 150 Euro monatlich ab Juli, eine schrittweise Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit und viele weitere Verbesserungen.
Am 16. April konnten sich nach schwierigen Verhandlungen ver.di und der kommunale Arbeitgeberverband Hessen in fünfter Runde auf ein Tarifergebnis verständigt. Es sieht umfangreiche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die rund 8.000 Beschäftigten des kommunal betriebenen öffentlichen Personen-Nahverkehrs in Hessen vor. ver.di-Verhandlungsführer Jochen Koppel: „Wir haben uns gegenseitig nichts geschenkt und so manches Mal sah es auf beiden Seiten nach Scheitern aus. Aber jetzt herausgekommen ist ein guter Kompromiss. Die Kolleg*innen sind deutlich aufgewertet.“
Ebenfalls am 16. April wurde für den Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. In der Nacht zum Dienstag, den 16. April 2024, waren die Tarifverhandlungen für die rund 30.000 Beschäftigten des öffentlichen Nahverkehrs in Dortmund ergebnislos beendet worden. ver.di und der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV NW) konnten sich trotz intensiver Verhandlungen nicht auf ein Tarifergebnis verständigen. „Nach intensiven Verhandlungen haben wir dem Schlichtungsvorschlag der Arbeitgeber schweren Herzens zugestimmt. Damit werden die Streikmaßnahmen ab Mittwoch ausgesetzt“, erklärte Verhandlungsführer Heinz Rech. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Verteilung der Entlastungstage auf verschiedene Beschäftigtengruppen. Für die Gewerkschaft stand dabei im Fokus, keine Gruppe auszuschließen. „Die Überlastungssituation trifft alle Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr. Für uns war deshalb nicht denkbar ein Angebot anzunehmen, das Entlastung nur für bestimmte Gruppen vorsieht.“ Die Streikmaßnahmen werden für die Zeit der Schlichtung ausgesetzt. Das Schlichtungsverfahren wird nun in den kommenden Tagen auf den Weg gebracht.
Am 15. April konnten in Sachsen die Nachverhandlungen abgeschlossen und ein Tarfergebnis erzielt werden. Im Nachgang der dritten Verhandlungsrunde am 28. März wurden zahlreiche Gespräche in den Betrieben zum letzten Angebot der Arbeitgeber geführt. Größter Kritikpunkt war die von den Arbeitgebern geforderte absolute Friedenspflicht bis zum 31. Dezember 2025. In den Nachverhandlungen wurde vereinbart, dass bis zum 31. März 2025 keine Arbeitskämpfe stattfinden. ver.di gibt dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) damit einen Vertrauensvorschuss für das von ihm immer wieder betonte Ziel, im Rahmen der Verhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu einer konstruktiven Verhandlungslösung zu kommen. Das Tarifergebnis sieht u.a. den Erhalt der Entgeltkopplung an den TVöD bis 31. Dezember 2027, eine Einführung eines Samstagszuschlags (10 Prozent), die Erhöhung des Sonntagszuschlags (35 Prozent) und eine Erhöhung auf 31 Urlaubstage vor.
Am 10. April ist es nach zähen Verhandlungen gelungen, einen Abschluss für den TV-N Niedersachsen zu erzielen. Es konnte eine spürbare Entlastung für alle Beschäftigten erreicht werden und die Entgelttabelle wird attraktiver gestaltet. Die Versuche der Arbeitgeber, den Tarifvertrag zu verschlechtern zum Beispiel mit einer “freiwilligen” Arbeitszeitverlängerung und einer Kürzung des Krankengeldzuschusses, wurden erfolgreich abgewehrt.
Ebenfalls am 10. April haben sich Arbeitgeberseite und ver.di zum sechsten Verhandlungstermin in der Manteltarifrunde zum TV-N Berlin getroffen und ein Tarifergebnis erzielt. Das sieht unter anderem Erhöhungen und Anpassungen von Zulagen, Erhöhung der Mindestwendezeiten, Einführung eines Urlaubsgeldes und Einführung von vermögenswirksamen Leistungen vor.
In der vierten Verhandlungsrunde am 6. April konnte in Sachsen-Anhalt ein Verhandlungsergebnis erreicht werden. Dieses beinhaltet unter anderem 2.500 Euro Inflationsausgleichsgeld, die Erhöhung der Tabellenentgelte um vier Prozent, aber mind. 150 Euro ab 1. August 2024 und um weitere 7,5 Prozent zum 1. Mai 2025, die Einführung eines Samstagszuschlags (10 Prozent) und die Erhöhung der Zulagen für Schicht-/Wechselschichtarbeit auf 100 bzw. 200 Euro.
In der fünften Verhandlungsrunde wurde am 27. März ein Tarifergebnis in Schleswig-Holstein erzielt. In die Diskussion der Tarifkommission über die Annahme des Arbeitgeberangebots ist eingeflossen, dass die Hauptforderung von ver.di, die geforderte Arbeitszeitreduzierung jetzt früher umgesetzt wird und die Arbeitszeit durch die zusätzlichen zwei Entlastungstage auf 37 Stunden und 12 Minuten über die Laufzeit reduziert werden konnte. Des Weiteren konnte ver.di durchsetzen, dass die Entlastungsstage ab 2024 für alle Beschäftigten wirksam sind.
Ebenfalls am 27. März konnte eine Einigung in der Tarifrunde für die Beschäftigten der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) erzielt werden. Die zentralen Forderungen, mit denen die Verhandlungskommission in die Tarifrunde gegangen ist, drehten sich um Urlaub, Zuschläge und Sonderzahlungen. Beispielsweise steigt der Mindesturlaub 2025 um vier Tage auf 29 Tage und ab 2026 auf 30 Tage. Der 24. und 31. Dezember sind arbeits- bzw. dienstfrei. Die Rüstzeit wird Arbeitszeit und zwar 15 Minuten zum Dienstbeginn als bezahlte Arbeitszeit sowie weitere Entlastung durch bessere Dienstlängen. Noch in diesem Jahr erhöht sich das Urlaubsgeld auf 1.000 Euro und die Jahressonderzahlung ebenfalls auf 1.0000 Euro. Für Azubis gibt es die Hälfte. Die Zuschläge verbessern sich an vielen Stellen.
Am 12. März wurde das Tarifergebnis TV-N Mecklenburg-Vorpommern erzielt. Der erreichte Kompromiss, der den Unternehmen weiterhin die Möglichkeit einer guten Entwicklung bietet, aber auch den Beruf im ÖPNV aufwertet und in Zukunft attraktiver für alle bisherigen Beschäftigten und Neueinsteiger macht, umfasst höhere Zulagen, Entlastung durch mehr Urlaub, längere Ruhezeiten und Enlastung durch neugeregelte Schichtlängen.
In der vierten Verhandlungsrunde mit dem KAV Rheinland-Pfalz am 12. März erzielte die Verhandlungskommission einen Durchbruch. Das Verhandlungsergebnis umfasst ein 13. Monatsgehalt, eine Erhöhung sämtlicher Zeitzuschläge auf künftige Stufe 2, die Einführung einer Samstagszulage von 12,5 Prozent, eine Erhöhung des Feiertagszuschlags auf 150 Prozent ohne bzw. 50 Prozent mit Ausgleich, eine Erhöhung der Wechselschicht- und Schichtzulage auf 1,10 Euro sowie die Einführung einer Zulage für geteilte Dienste ab zwei Stunden von acht Euro. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
Am 7. März gab es ein Tarifergebnis TV-N bei der Hamburger Hochbahn, das unter eine Erklärungsfrist von vier Wochen gestellt wurde. Es beinhaltet Entlastung durch weniger Arbeitszeit, schrittweise soll die Wochenarbeitszeit von aktuell 39 Stunden bis Mitte 2027 auf 37 Stunden bei vollem Lohnausgleich reduziert werden. Zudem soll es u.a. einen Urlaubstag mehr geben sowie höhere Zulagen.
Ebenfalls konnte nach wirkungsvollen Warnstreiks am 4. März für den TV-N Brandenburg ein Ergebnis erzielt werden, vorbehaltlich der Erklärung bis 23. März. Demnach sollen die Entgelte ab dem 1. Juli linear um 13 Prozent steigen, mindestens aber um 340 Euro, und um weitere zwei Prozent ab dem 1. Januar 2025. Hinzu kommen Verbesserungen im Manteltarifvertrag bei Zulagen und Freizeit.
Für den TV-N Saar im Saarland gab es am 27. Februar eine Einigung. Sie beinhaltet eine Inflationsausgleichszahlung von 1.000 Euro bis Mai 2024, eine Tabellenerhöhung ab dem 1. Juni 2024 um 200 Euro plus 5,5 Prozent, mindestens aber um 340 Euro, Auszubildende erhalten 150 Euro mehr. Auch kommen Verbesserungen in der Entgeltordnung im Manteltarifvertrag hinzu, zum Beispiel für bestimmte Zulagen.
In der vierten Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern in Bad Tabarz in Thüringen ist der Tarifkommission ein Durchbruch gelungen. Das Ergebnis sieht eine Erhöhung der Entgelte um 250 Euro plus weitere drei Prozent ab 1. Januar 2024 vor und eine Erhöhung der Entgelte um weitere vier Prozent ab 1. Juli 2024. Hinzu kommen Verbesserungen zur Entlastung wie z.B. mehr Zusatzurlaub bei Schichtarbeit und Wechseldienst.
Mehr zu den Verhandlungen und Einigungen: https://oeffentliche-private-dienste.verdi.de/tarifbereiche/tv-n/++co++ec6f8240-5c3f-11ee-8334-001a4a160100
RÜCKBLICK
Urabstimmung sendete klares Signal
In Baden-Württemberg hatte die Tarifkommission die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Daraufhin hatte ver.di am 18. März die Urabstimmung in den Betrieben eingeleitet. Am 15. April stand das Ergebnis fest: 92,8 Prozent der ver.di Mitglieder haben sich in der Urabstimmung für Erzwingungsstreik zur Durchsetzung der Forderungen ausgesprochen. Damit ist das erforderliche Quorum von 75 Prozent weit übertroffen. ver.di ruft nun zu Arbeitsniederlegungen in allen sieben kommunalen Nahverkehrsunternehmen am 18. April und 19. April auf, um den Arbeitgebern, dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV), vor einem weiteren fünften Verhandlungstermin am 24. April ein klares Signal zu senden. Die Gewerkschaft rechnet damit, dass in allen sieben Betrieben in Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn, Freiburg, Baden-Baden, Esslingen und Konstanz an beiden Tagen kein Fahrdienst stattfinden wird. Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Die Arbeitgeber sollten jetzt endlich einsehen: Das Votum aus den sieben Betrieben ist unmissverständlich: Die Beschäftigten meinen es ernst mit ihren Forderungen nach einer Arbeitszeitverkürzung und einer Nahverkehrszulage für alle.“ Jan Bleckert, ver.di Verhandlungsführer: „Kein Abschluss ohne echte Entlastung und Aufwertung. Und kein Abschluss, der die Belegschaften spaltet. Verhandlungsergebnisse in anderen Bundesländern und anderen Verkehrsbranchen zeigen, dass Arbeitszeitverkürzung möglich ist. Der KAV sollte jetzt seine ideologisch begründete Blockadehaltung aufgeben. Beschäftigte und Fahrgäste erwarten eine Lösung des Tarifkonflikts.“
Post
ÖPNV: Für bessere Tarife und für die Zukunft
