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Tarifvertrag Leiharbeit: Alle Infos auf einen Blick

Tarifvertrag Leiharbeit: Alle Infos auf einen Blick

Source: DGB – BundesvorstandAm 15. Dezember 2023 ist die Tarifrunde 2024 in der Leiharbeit gestartet. Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert 8,5 Prozent mehr Geld. Der Arbeitgeberverband GVP legte jedoch kein Angebot vor. Die Verhandlungen gehen am 29. Januar 2024 weiter. Finde hier Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Tarifrunde 2024 und zum Abschluss der letzten Tarifrunde in der Leiharbeit.

DGB/Hans-Christian Plambeck

Alles Wichtige über Tarifverträge in der Leiharbeit

Was ist der Tarifvertrag Leiharbeit/Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung?
Der Tarifvertrag Leiharbeit regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Leiharbeit. In ihm ist zum Beispiel festgelegt: 
wie viel Beschäftigte verdienen, 
wie viel Urlaubstage ihnen zustehen und 
dass es Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und einen Mitgliedervorteil für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften gibt.
Manchmal werden auch die Begriffe “Tarifvertrag Zeitarbeit” oder “Tarifvertrag Arbeitnehmerüberlassung” genutzt. Dabei meinen alle Begriffe den gleichen Tarifvertrag. 
Wann startet die Tarifrunde 2024?
Am 15. Dezember 2023 fand in Frankfurt am Main die erste Tarifverhandlung in der Branche Leiharbeit statt. Sie endete ergebnislos ohne ein Angebot des Arbeitgeberverbands GVP. Die Tarifverhandlungen werden am 29. Januar 2024 in Berlin fortgesetzt.
Was fordern die Gewerkschaften in der Tarifrunde 2024?
Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert für die laufende Tarifrunde die Erhöhung der Entgelte um 8,5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Daher wurden die Entgelttarifverträge bereits gekündigt und laufen Ende März 2024 aus.
Für wen gelten die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit?
Die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit gelten für rund 98 Prozent der insgesamt ca. 816.000 Leiharbeiter*innen in ganz Deutschland. Und zwar für alle Leiharbeiter*innen, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) oder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist oder – ohne Mitglied zu sein – eines der beiden Tarifwerke anwendet. 
Wer verhandelt bei den Tarifverhandlungen Leiharbeit?
Folgende Tarifparteien sitzen bei den Tarifverhandlungen Leiharbeit am Verhandlungstisch, um einen Tarifvertrag abzuschließen: 
auf Seiten der Arbeitnehmer*innen: DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit, also unsere acht Gewerkschaften unter Verhandlungsführung des DGB
auf Seiten der Arbeitgeber: Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus den beiden Arbeitgeberverbänden iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) besteht.
Wie viel verdient man in der Leiharbeit? Welche Tariftabelle gilt aktuell?
Im Januar 2023 konnten wir als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit nach drei harten Verhandlungsrunden Tariferhöhungen für die Entgeltgruppen 3 bis 9 durchsetzen: Die Entgelte steigen bis Januar 2024 in zwei Stufen um bis zu 13,07 Prozent. Für die Entgeltgruppen 1 bis 2b hatten wir bereits im Sommer 2022 Verbesserungen erzielt. Mitglieder der DGB-Gewerkschaften können außerdem zweimal jährlich einen Mitgliederbonus über jeweils bis zu 350 Euro erhalten. 
Je nach Entgeltgruppe liegt das Stundenentgelt damit seit April 2023 zwischen 13 Euro und 25,14 Euro. 
Am 1. Januar 2024 werden die Gehälter erneut erhöht. Leiharbeiter*innen erhalten dann zwischen 13,50 Euro und 25,89 Euro je Stunde. 
Die aktuelle Tariftabelle Leiharbeit für alle Entgeltgruppen
Entgeltgruppe (EG)
Stundenentgelte in Euro ab 01.04.2023
Stundenentgelte in Euro ab 01.01.2024
1

13,00

13,50
2a
13,20
13,80
2b
13,50
14,15
3
14,55
15,06
4
15,38
15,92
5
17,25
17,85
6
19,24
19,82
7
22,39
23,06
8
23,97
24,69
9
25,14
25,89
 DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte zu den Verhandlungen: 

“Es waren harte Verhandlungen und die Einigung bedurfte mehrerer Runden. Unsere Forderung war klar: Angesichts der steigenden Preise für Energie, Lebensmittel und Wohnen brauchen die Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche spürbar mehr Geld im Portemonnaie. Die jetzt beschlossenen Erhöhungen in der Entgelttabelle sind eine echte Verbesserung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche.”

Arbeitgeber verweigern Inflationsprämie
Die Gewerkschaften hatten neben einer Tabellenerhöhung auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gefordert. Dies scheiterte an einer massiven Verweigerungshaltung der Arbeitgeber. Die einzig mögliche Lösung war, dies in Branchenverhandlungen zu vertagen. Deshalb wurde für die Branchenzuschlagstarifverträge ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Dadurch können diese Tarifverträge zeitnah neu verhandelt werden. 

Branchenzuschlagstarife existieren bisher in folgenden Branchen:
Metall- und Elektroindustrie
Textil- und Bekleidungsindustrie
Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie
Chemische Industrie
Kunststoff verarbeitende Industrie
Kautschukindustrie
Kali- und Steinsalzbergbau
Papier erzeugende Industrie
Papier/Pappe/Kunststoffe verarbeitende Industrie
Druckindustrie für gewerbliche Arbeitnehmer 
Schienenverkehrsbereich

Wie hoch ist der Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder in der Leiharbeit?
Leiharbeiter*innen, die mindestens sechs Monate Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind und dies per Mitgliederbescheinigung dem Arbeitgeber nachweisen, erhalten zweimal jährlich eine Extrazahlung von jeweils bis zu 350 Euro: den Mitgliedervorteil, der zusätzlich zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird. 

Wichtig: Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Alle Infos hier. 

Je länger man beim Verleihunternehmen beschäftigt ist (Dauer der Betriebszugehörigkeit), umso höher ist der Mitgliedervorteil. Diese “Betriebszugehörigkeit” wird zu festgelegten Tagen berechnet: den sogenannten Stichtagen. Das sind für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld der 30. Juni beziehungsweise für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld der 30. November. 
Der Mitgliedervorteil wird also zweimal pro Jahr ausgezahlt. Deshalb muss auch zweimal im Jahr ein Antrag beim Verleiher gestellt werden. 
Mitgliedervorteil Leiharbeit
Zusätzliche Zahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften: 
Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb
Zusätzlich zum Urlaubsgeld 2023
Zusätzlich zum Weihnachtsgeld 2023
nach dem 6. Monat
100 EUR
250 EUR

im 2. und 3. Jahr

200 EUR
350 EUR
ab dem 4. Jahr
350 EUR
500 EUR
Mitglieder der DGB-Gewerkschaften können sich hierzu bei ihrer Gewerkschaft entsprechend beraten lassen. 
Wie erhalte ich den Mitgliedervorteil? Welche Fristen gelten?
Neue Fristen für 2023 beachten!
Voraussetzung für den Mitgliedervorteil in der Leiharbeit ist, dass man 
mindestens sechs Monate Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft ist und 
mindestens seit sechs Monaten in einem Verleihbetrieb beschäftigt ist. 
Wer seinen Antrag rechtzeitig stellt, erhält die Extrazahlung für Mitglieder. 
Dafür muss der Antrag für den Mitgliedervorteil in folgenden Zeiten beim Verleiher gestellt werden: 
Extrazahlung zum Urlaubsgeld: ab dem 19. Mai bis spätestens 30. Juni 2023
Extrazahlung zum Weihnachtsgeld: ab dem 19. Oktober bis spätestens 30. November 2023
Der Antrag kann formlos, z.B. auch per E-Mail gestellt werden. Wichtig: Lege dem Antrag deine Mitgliedsbescheinigung bei. 
Der Musterantrag hier zum Download: 

und die Kontaktadressen der DGB-Gewerkschaften für die Mitgliedsbescheinigung.
Noch nicht Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft?
Wir setzen uns in den DGB-Gewerkschaften gemeinsam für bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit ein. Der Mitgliedervorteil konnte nun endlich erreicht werden, aber zum Beispiel auch mehr Urlaubstage für die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche. Je mehr Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied sind, desto mehr Verhandlungsmacht haben wir in den Tarifrunden – und desto mehr können wir für dich durchsetzen. 
Also organisier dich und werde Mitglied! Hier kannst du dich über eine Mitgliedschaft informieren: 
Jetzt Mitglied werden.
Wie lange gilt der Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2024. Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit wird rechtzeitig die Forderungen für die nächste Tarifrunde aufstellen. Die Arbeitgeberseite wird dann zu Verhandlungen aufgefordert. 
Was passierte in der Tarifrunde 2022? Gab es Aktionen der Gewerkschaften und Beschäftigten?
Nur durch den Druck unserer Kolleg*innen konnte ein Erfolg in der Leiharbeit erzielt werden: Am 14.12.2022 demonstrierten mehrere hundert Beschäftigte der Leiharbeitsbranche aus ganz Deutschland vor dem Verhandlungshotel in Berlin für ordentliche Erhöhungen und einen Inflationsausgleich. 
Du bist noch kein Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft? Hier Mitglied werden und die Verhandlungsmacht der DGB-Gewerkschaften stärken. 
Am 14.12.2022 haben wir mit vielen Kolleg*innen Druck gemacht und mit unserer Aktion die Fortführung der Verhandlungen der DGB-Tarifgemeinschaft mit den beiden Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ in Berlin zur Erhöhung der Entgeltgruppen 3 bis 9 in der Leiharbeitsbranche flankiert. Nachdem bereits die erste Verhandlungsrunde im November ohne Ergebnis blieb, wurde nun auch diese zweite Runde für einen neuen Tarifvertrag nach wenigen Stunden ergebnislos vertagt.

 
Fotos: Demonstration für neuen Tarifvertrag Leiharbeit

Download: Aktuelle Tarifverträge zur Zeitarbeit/Leiharbeit zwischen DGB-Tarifgemeinschaft und BAP/iGZ

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