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PLANAK beschließt GAK-Rahmenplan für die Jahre 2024-2027

PLANAK beschließt GAK-Rahmenplan für die Jahre 2024-2027

Source: Bundesministerium fur Ernährung und LandwirtschaftErschienen am 14. Dez 2023im Format Pressemitteilung Nr. 146/2023

Im Fokus: Zukunftsfeste Tierhaltung, besserer Weidetierschutz und nachhaltige Agrarstruktur

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat in seiner heutigen Sitzung den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für die Jahre 2024 bis 2027 beschlossen. Zentrales Thema war daneben der zukunftsfeste Umbau der Tierhaltung. Der PLANAK nahm die erforderlichen Anpassungen in der GAK vor, damit das Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in tiergerechtere Stallbauten und laufenden Mehrkosten für mehr Tierschutz in der Schweinehaltung Anfang 2024 starten kann. Um einheitliche Bedingungen sicherzustellen wurden die bestehenden Förderungen dazu aus dem GAK-Rahmenplan genommen.

Dazu erklärt der GAK entsprechend angepasst.“
 Mit dem für Anfang 2024 geplanten Inkrafttreten des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung soll es gleiche Förderbedingungen für Schweineställe in allen Ländern geben: Die laufende Förderung der besonders tiergerechten Schweinehaltung wird aus der GAK ausgesetzt. Weiter in der GAK-Rahmenplan: „Trotz der Sparvorgaben für den Haushalt 2024 haben wir bei den parlamentarischen Beratungen noch einiges für die ländlichen Räume herausholen können. Die PLANAK hat folgende weitere Maßnahmen beschlossen: 
Die Förderhöhen wurden bei den laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf (Maßnahme 4 J 2.0) an gestiegene Kosten angepasst, um Weidetierhalterinnen und -halter beim Herdenschutz verlässlich zu unterstützen. Weidehaltung trägt besonders zum Tierschutz und Erhalt von Grünland und so zur Biodiversität bei. 
Im Förderbereich 4 „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege“ erfolgt die Ausweitung des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz auf Flächen außerhalb von Natura 2000-Gebieten. Die verstärkte Förderung der insektenfreundlichen Bewirtschaftung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, mit öffentlichem Geld stärker öffentliche Leistungen zu honorieren. Die Änderung wird derzeit bei der Europäischen Kommission notifiziert. 
Um künftig die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten zu stärken, wird im Förderbereich 3A „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ der GAK angeboten. 
Hintergrund:
Das wichtigste nationale Förderinstrument für die Land- und Forstwirtschaft, für den Küstenschutz und für die Entwicklung ländlicher Gebiete ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (PLANAK), welche Einzelmaßnahmen über dieses nationale Förderinstrument unterstützt werden können. Angebot und Durchführung der Fördermaßnahmen erfolgen durch die Länder. Der Bund erstattet den Ländern 60 Prozent der dafür von den Ländern geleisteten Ausgaben, beim Küstenschutz sind es 70 Prozent. Für das Jahr 2024 ist vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts 2024 geplant, dass der Bund den Ländern im Rahmen der GAK-Waldmaßnahmen mit Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von 120 Millionen Euro finanziert werden können.
Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt auf Basis eines seit dem Jahr 2000 geltenden Schlüssels, bei dem die unterschiedlichen agrarstrukturellen Verhältnisse ebenso wie die historischen Entwicklungen (z. B. die Wiedervereinigung Deutschlands) berücksichtigt wurden.
Erschienen am 14. Dez 2023im Format Pressemitteilung

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