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Novelle des Postgesetzes – Referentenentwurf des BMWK

Novelle des Postgesetzes – Referentenentwurf des BMWK

Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und EnergieDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28. November 2023 den Referentenentwurf für ein Postrechtsmodernisierungsgesetz in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist eine grundlegende Überarbeitung des Postgesetzes. In deren Rahmen werden drei Rechtsverordnungen und das Postsicherstellungsgesetz in ein einheitliches Postgesetz überführt.Ziel des Postgesetzes ist es weiterhin, flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen und den fairen Wettbewerb zu fördern. Daneben zielt das Gesetz zukünftig aber auch auf angemessene Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige Beförderung von Briefen und Paketen. Damit verwirklicht es die im Koalitionsvertrag vereinbarte sozial-ökologische Transformation des Postsektors.Länder und Verbände haben nun bis zum 6. Dezember 2023 Gelegenheit, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Stellungnahme können bis zum genannten Zeitpunkt elektronisch an PostG-Novelle@bmwk.bund.de gesandt werden.Im Anschluss wird der Referentenentwurf vor dem Hintergrund der Stellungnahmen von Ländern und Verbänden sowie der Anmerkungen der anderen Ressorts der Bundesregierung finalisiert. Der finale Entwurf soll dann zeitnah vom Bundeskabinett beschlossen und in die Beratungen von Bundestag und Bundesrat gegeben werden.Mit der Einleitung der Länder- und Verbändeanhörung setzt das BMWK den Prozess fort, der im Juni 2022 mit einem ersten digitalen Stakeholder-Dialog begonnen hat. Auf Grundlage der Erkenntnisse des Stakeholder-Dialogs hatte das BMWK im Januar 2023 mit Eckpunkten für eine Postgesetz-Novelle erste inhaltliche Zielsetzungen konkretisiert, die in den nun veröffentlichten Referentenentwurf eingeflossen sind. Auf Grundlage der Eckpunkte fand im März 2023 ein zweiter Stakeholder-Dialog statt.Im Interesse einer transparenten Diskussion ist beabsichtigt, alle Stellungnahmen auf der BMWK-Internetseite zu veröffentlichen. Bitte erklären Sie ausdrücklich Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung der Stellungnahme und insofern Verarbeitung von ggf. auch personenbezogenen Daten. Falls erforderlich, können Sie auch eine gesonderte, für die Veröffentlichung freigegebene Fassung zusenden, etwa um Geschäftsgeheimnisse zu wahren.

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