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LNG vor Rügen: Gericht lehnt Baustopp ab

LNG vor Rügen: Gericht lehnt Baustopp ab

Source: NABU – Naturschutzbund DeutschlandEilantrag gescheitert – Natur verliert vor Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen sofortigen Baustopp im Greifswalder Bodden abgelehnt. Eine Niederlage für die Natur, kritisiert der NABU Mecklenburg-Vorpommern, Biotopschutz und Habitatschutz werden vernachlässigt.

Greifswalder Bodden nahe Lubmin – Foto: Georg Hundt

UPDATE | 19. September 2023 – Bittere Entscheidung gegen die Natur und ein sensibles Ökosystem: Das Bundesverwaltungsgericht hat unter anderem einen Antrag des NABU Mecklenburg-Vorpommern auf einen sofortigen Baustopp im Greifswalder Bodden abgelehnt. „Die Argumentation des Gerichts ist für uns an vielen Stellen nicht nachvollziehbar“, kritisiert NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. „Zumal die Entscheidung bereits vor Ablauf unserer Begründungsfrist ergangen ist.“ Außerdem konnte der NABU bislang keine Einsicht in verfahrensrelevante Akten nehmen, wie Münchberger weiter bemängelt.
Der NABU-Landesverband hatte ein Eilverfahren gegen die bereits stattfindenden Arbeiten für eine Gas-Pipeline vor Rügen angestrengt. Gebaggert wird dort bereits seit einigen Wochen, obwohl das Gesamtprojekt noch nicht genehmigt ist. Aus Sicht des NABU werden so bereits Tatsachen geschaffen, weil die Arbeiten teilweise irreversible Umweltschäden anrichten.

Eine Niederlage für die Natur.

Dr. Rica Münchberger, Landesgeschäftsführerin NABU Mecklenburg-Vorpommern

„Insgesamt führt die Entscheidung zu einer Niederlage für die Natur“, fasst Münchberger zusammen. Der gesetzliche Biotopschutz wurde auf diese Weise vom Tisch gewischt und der Habitatschutz vernachlässigt.
Durch den Bodden soll eine Pipeline verlegt werden, die fossiles Erdgas vom LNG-Terminal in Mukran nach Lubmin transportiert, wo es ins Gasnetz eingespeist werden kann. Mit den Arbeiten an der Pipeline werden, so die Befürchtung, Naturräume im ohnehin schon stark geschädigten Greifswalder Bodden weitgehend zerstört. Diese Schäden sind vom Bergamt in Stralsund, das die Arbeiten genehmigt hatte, aus Sicht des NABU nicht ausreichend berücksichtigt worden. Eine Argumentation, die für das Bundesverwaltungsgericht offensichtlich nicht ausreichend war.

Warum geht der NABU gegen die LNG-Pläne vor?

Der Greifswalder Bodden, durch den die Pipeline verlaufen soll, ist ein sensibles Ökosystem in der Ostsee, viele Bereiche sind explizit geschützt. Durch die Bauarbeiten dort werden Natur und Umwelt beschädigt oder zerstört, teilweise irreversibel. Diese Arbeiten haben schon begonnen, obwohl weder das Gesamtvorhaben genehmigt noch alle Verfahren zu dem aktuellen Bauabschnitt abgeschlossen sind. Deswegen forderte der NABU Mecklenburg-Vorpommern vor Gericht einen sofortigen Baustopp.

Was forderte der NABU Mecklenburg-Vorpommern konkret?

Unter anderem einen sofortigen Baustopp im Eilverfahren. Konkret geht es um Baggerarbeiten und Materialablagerungen in gesetzlich geschützten Riffen und Sandbänken.

Wie ist der aktuelle Stand?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 15. September 2023 den Eilantrag abgelehnt. Die Arbeiten an der Pipeline dürfen also fortgeführt werden, obwohl das Gesamtprojekt weiterhin nicht genehmigt ist.

Und wie geht es jetzt weiter?

Der NABU als größter deutscher Umweltverband sieht sich in der Verantwortung, das Verfahren als Anlass zu nehmen, um sich weiterhin mit den Auswirkungen der Beschleunigungsgesetzgebung zu befassen und auf daraus resultierende Missstände aufmerksam zu machen.

NABU stellt Eilantrag vor Bundesverwaltungsgericht
06. September 2023 – Der NABU Mecklenburg-Vorpommern zieht vor Gericht: Die vorzeitigen Bauarbeiten im Greifswalder Bodden müssen gestoppt werden. Deswegen stellt der NABU-Landesverband einen Eilantrag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In dem geschützten Ostsee-Gebiet soll eine Pipeline verlegt werden, um importiertes Flüssiggas (LNG) vom Tiefseehafen Mukran bis nach Lubmin zu transportieren und dort ins Gasnetz einzuspeisen. Die Arbeiten sind eine Gefahr für bedrohte Arten wie Schweinswal und Kegelrobbe sowie Riffe und Sandbänke in dem sensiblen Ökosystem. Der NABU beklagt irreversible Schäden und Zerstörungen. Der Greifswalder Bodden gilt auch als Kinderstube des Herings, Schweinswale reagieren hingegen besonders empfindlich auf den Lärm unter Wasser, den die Bauarbeiten verursachen können.
Das Bergamt Stralsund hatte ein Ersuchen des NABU Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt, die vorzeitigen Baggerarbeiten zu stoppen. Der Landesverband geht nun juristisch gegen die Entscheidung vor. „Die geplanten Leitungen verlaufen durchgehend durch Natura-2000-Gebiete und gesetzlich geschützte Biotope“, kritisiert NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger, „diese werden durch den Bau zerstört beziehungsweise beschädigt.“ Diese Umweltzerstörungen habe das Bergamt im Genehmigungsverfahren völlig unzureichend und auch fehlerhaft bewertet.
„Mit dem sofortigen Baubeginn werden nun Tatsachen geschaffen und Naturräume im ohnehin schon stark geschädigten Greifswalder Bodden weitgehend zerstört“, so die Landesgeschäftsführerin weiter. Und das, ohne dass laufende Eilverfahren oder Argumente vom NABU und anderen Umweltverbänden abgewartet oder berücksichtigt werden.
NABU Mecklenburg-Vorpommern: Vorzeitiger Baubeginn „skandalös“
Der NABU kritisiert seit Bekanntwerden der LNG-Pläne in der Ostsee, dass naheliegende Alternativen für den Verlauf der Pipeline nicht berücksichtigt wurden. Technisch möglich wäre auch die Nutzung der bereits verlegten Röhren der Pipeline Nord-Stream 2, die ebenfalls in Lubmin enden. Sie sind identisch zu denen, die nun im Greifswalder Bodden verlegt werden sollen. So könnten Kosten, Bauzeit und auch Umweltauswirkungen im Greifswalder Bodden nahezu vollständig gespart werden. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum es mit der inzwischen in Auflösung befindlichen Betreiberfirma Nord Stream 2-AG offenbar keinerlei Verhandlungen oder Gespräche hinsichtlich eines Erwerbs der bereits vorhandenen Rohrleitungen gegeben hat“, so Münchberger.
Angesichts der Verantwortung der Bundes- und auch der Landesregierung im Klima- und Biodiversitätsschutz bezeichnet der NABU Mecklenburg-Vorpommern den vorzeitigen Baubeginn als skandalös.
Neben den Umweltzerstörungen und den damit verbundenen Gefahren für bedrohte Arten geht es auch um die Verhältnismäßigkeit: Die Pläne der Bundesregierung sehen den Aufbau einer massiven, dauerhaften LNG-Infrastruktur vor. Die Kapazitäten der Anlagen übersteigen den bisherigen und prognostizierten Bedarf deutlich. Verbunden sind die fossilen Importe außerdem mit erheblichen Investitionskosten und langfristigen Lieferverträgen des klimaschädlichen Erdgases aus Ländern wie Katar oder den USA.
Die Vorhaben stoßen auch auf erhebliche Kritik bei den Anwohner*innen auf Rügen, selbst Lokalpolitik und auch Teile der Landesregierung beklagen die negativen Auswirkungen auf Natur und Tourismus sowie das Ausbautempo.

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