Source: Bundesministerium fur Arbeit und SozialesDie Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Lilian Tschan hat den Start der Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP) angekündigt.
Völkerrechtliche Grundlage für den NAP ist das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Zwangsarbeit. Das dazugehörige Protokoll von 2014 verpflichtet die Mitgliedsstaaten, einen nationalen Aktionsplan zur wirksamen Bekämpfung von Zwangsarbeit zu entwickeln. Das Erstellen eines solchen Aktionsplans liegt in der Zuständigkeit des BMAS. Dabei will das Ministerium für Arbeit und Soziales insbesondere auf die gute Zusammenarbeit mit den Ländern und Sozialpartnern aufbauen.
ILO
Die Internationale Arbeitsorganisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und damit beauftragt, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern.
Der zu entwickelnde NAP wird den Fokus präventiv auf die Veränderung von wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen legen, die bisher zu einem erhöhten Risiko von Arbeitsausbeutung beitragen.
Der NAP soll bestehende Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit bündeln, ausbauen und in eine kohärente nationale Strategie integrieren und dabei wichtige Stakeholder und die Sozialpartner integrieren.
Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind schwere Straftaten und verletzen die Arbeits- und Menschenrechte der Betroffenen. Dies ist auch in Deutschland zu beobachten; wir kennen diese Fälle nicht nur aus den Medien: Arbeitskräfte werden zum Beispiel in schimmeligen Massenunterkünften untergebracht, arbeiten unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen und erhalten ihre Löhne nicht. Das sind leider keine Einzelfälle. Wir müssen alles dafür tun, damit dies in Zukunft nicht mehr möglich ist! Vor allem ausländische Beschäftigte tragen ein größeres Risiko, in ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse zu geraten. Mit unserem Einsatz für gute Arbeit und zur Prävention von Arbeitsausbeutung soll auch die Attraktivität Deutschlands als Zielland für Arbeitsmigration nachhaltig gestärkt und Wettbewerbsverzerrungen aufgrund ausbeuterischer Praktiken eingedämmt werden.
Der Aktionsplan soll im Frühjahr 2025 beschlossen werden und zur nachhaltigen Bekämpfung von Ausbeutung und Zwangsarbeit dienen.
