Source: Bundesministerium der FinanzenDas Bundesfinanzministerium setzt sich für eine faire Unternehmensbesteuerung auf internationaler Ebene ein und stärkt so die Wettbewerbsgleichheit. Dazu gehört auch, dass große internationale Unternehmen ebenso Steuern bezahlen, wie das mittelständische Unternehmen vor Ort. Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind und Gewinne machen, müssen sich hierzulande auch an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. Die Verständigungen, die dazu auf internationaler Ebene getroffen wurden, umfassen zwei Säulen:
Kern der ersten Säule ist ein Mechanismus, mit dem Besteuerungsrechte der größten und profitabelsten Konzerne der Welt, insbesondere der digitalisierten Wirtschaft, neu verteilt werden. Damit werden (Digital-)Konzerne wie z. B. Suchmaschinen künftig auch dort Steuern zahlen, wo ihre Nutzerinnen und Nutzer sitzen.
Die zweite Säule sieht eine globale effektive Mindestbesteuerung vor. Die Umsetzung ist bereits weit vorangeschritten. Die Mindestbesteuerung wird überall in der Europäischen Union und in zahlreichen außereuropäischen Staaten wie beispielsweise Großbritannien, Kanada, Japan oder Australien umgesetzt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Juli 2023 mit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Wir setzen uns mit Nachdruck für eine bürokratiearme Umsetzung ein.
Die Zwei-Säulen-Lösung ist ein Beispiel für eine erfolgreiche globale Kooperation im Steuerbereich: Auf dem Weg zu einer angemessenen Besteuerung der größten und profitabelsten Unternehmen der Welt ist die internationale Gemeinschaft wichtige Schritte vorangekommen. Im zuständigen Gremium der OECD, dem „Inclusive Framework on BEPS“ (BEPS: Base Erosion and Profit Shifting), arbeiten 143 Staaten und Jurisdiktionen gleichberechtigt mit.
Detaillierte Informationen zu den beiden Säulen finden Sie in unseren FAQ zur globalen Mindestbesteuerung.
Fairness erhöhen und Inklusivität befördern
Das sogenannte „July-Package“ ist ein großer Schritt vorwärts auf dem Weg zu einer breiten globalen Einigung auf eine Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung. Auch die G20-Finanzministerinnen und -minister und -Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure haben die Fortschritte begrüßt.
Im Rahmen des „July Package“ konnten zum Beispiel die Arbeiten zur „Subject-to-tax-Regelung“ (STTR) als weiterer Bestandteil der Säule 2 erfolgreich abgeschlossen werden. Die STTR zielt darauf ab, bei bestimmten grenzüberschreitenden konzerninternen Zahlungen eine Mindestbesteuerung sicherzustellen, und insbesondere Entwicklungsstaaten die Möglichkeit zu geben, Besteuerungsrechte zurückzuerhalten. Dies ist ein wesentlicher Baustein, um die Fairness der internationalen Besteuerungsregeln zu erhöhen und die Inklusivität insbesondere in Bezug auf Entwicklungsstaaten weiter zu befördern.
Fortschritte bei Abgrenzung der Besteuerungsrechte
Auch bei Säule 1 gibt es Fortschritte. Da die bisherigen Regelungen zur Abgrenzung der Besteuerungsrechte auf Unternehmenseinkünfte zwischen den Staaten und Gebieten wesentlich auf das Vorhandensein einer physischen Präsenz des Unternehmens abstellen, führen sie für digitalisierte Geschäftsmodelle nicht immer zu angemessenen Ergebnissen. Mit dem sogenannten „Amount A“ unter Säule 1 sollen Teile der Besteuerungsrechte an Unternehmenseinkünften zugunsten von Marktstaaten umverteilt werden, um diesem Umstand Rechnung zu tragen. Amount A soll über einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag („Multilateral Convention“ – MLC) umgesetzt werden, der auf OECD-Ebene ausgearbeitet wird. Gleichzeitig sollen die teilnehmenden Staaten keine unilateralen Digitalsteuern (oder ähnliche Maßnahmen) erheben.
Es ist ermutigend, dass so viele Staaten dabei sind, eine gemeinsame Lösung zu präsentieren. Mit der noch ausstehenden Einigung über letzte kleinere Details der MLC würde ein weltweiter Staatenkreis für eine glaubwürdige und effektive internationale Umsetzung stehen, ohne dass es zu einem Flickenteppich national unterschiedlicher Digitalsteuern kommt. Das ist gerade im derzeitigen weltpolitischen Umfeld keine Selbstverständlichkeit und betont noch stärker, wie groß der Wille so vieler Akteure ist, einen Konsens bei diesem Thema zu finden.
Einfach handhabbare und bürokratiearme Regelungen
Deutschland setzt sich dabei stets für einfach handhabbare Regelungen ein. Wir haben erreicht, dass die neuen Regelungen zur Umverteilung von Besteuerungsrechten nicht flächendeckend angewendet werden müssen, sondern zunächst auf eine kleine Zahl an multinationalen Konzernen begrenzt sind. In Deutschland werden voraussichtlich ungefähr zehn multinationale Unternehmensgruppen unter das neue Regelwerk fallen, weltweit schätzungsweise 100. Damit sollen zunächst Erfahrungen gesammelt werden, bevor die Regelungen auf weitere Unternehmensgruppen ausgeweitet werden sollen.
Auch inhaltlich setzen wir uns für bürokratiearme Lösungen ein. Wir werden bei den weiteren Schritten einen Schwerpunkt darauf legen, die Umsetzung der Regelungen so bürokratiearm wie möglich auszugestalten. Dies gelingt u. a. durch eine weitgehende Zentralisierung des Verwaltungsverfahrens (sogenanntes „one-stop-shop“). Gleichzeitig wollen wir die Reformimpulse aus der internationalen Diskussion nutzen, um auch unsere nationalen Steuerregeln auf den Prüfstand zu stellen. Auch hier können wir Verbesserungen vornehmen, um unseren Wirtschaftsstandort zu stärken.
Wir schaffen damit Wettbewerbsgleichheit und stärken den deutschen Wirtschaftsstandort. Primäres Ziel ist nicht, Steuereinnahmen zu generieren, sondern eine fairere Verteilung zwischen verschiedenen Staaten zu gewährleisten. Wir stellen mit den neuen Regeln ein Level-Playing-Field zwischen den Staaten her. Zu den fiskalischen Auswirkungen hat das ifo Institut Berechnungen vorgelegt. Demnach kann Deutschland mit maßvollen Mehreinnahmen rechnen.
