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WSI-Studie: Eklatante Unterschiede bei Ausbildungsvergütungen – ver.di fordert Stärkung der Tarifbindung

WSI-Studie: Eklatante Unterschiede bei Ausbildungsvergütungen – ver.di fordert Stärkung der Tarifbindung

Source: Verdi – Vereinten DienstleistungsgewerkschaftIn einer aktuellen Auswertung von 20 ausgewählten Tarifbranchen, die kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2023 vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht wurde, zeigt sich eine große Spannbreite bei den durch Tarifvertrag festgelegten Ausbildungsvergütungen. Sie reicht von der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung (620 Euro pro Monat) im ersten Ausbildungsjahr, zum Beispiel im Friseurhandwerk, bis zu 1.580 Euro pro Monat im westdeutschen Bauhauptgewerbe im vierten Ausbildungsjahr.
Mit höherer Ausbildungsvergütung gegen den Fachkräftemangel
In einigen Branchen wurden die Ausbildungsvergütungen jedoch deutlich erhöht. Das liegt daran, dass es in diesen Bereichen immer weniger Auszubildende gibt und viele Firmen Schwierigkeiten haben, genug Fachkräfte zu finden, wie Prof. Dr. Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchivs, erklärt. 
Dem schließt sich Levin Schneider-Siebiera, stellvertretender Vorsitzender der ver.di Jugend, an: „Eine Stellschraube, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist eine attraktive Ausbildung. Dazu gehört auch eine Ausbildungsvergütung, von der sich Auszubildende den Start in ein eigenes Leben finanzieren können.”
Besonders stark gestiegen sind die Vergütungen im Backhandwerk mit 26,5 Prozent ab dem 1. August 2023, sowie im bayerischen Gastgewerbe, in der westdeutschen Floristik und in der Süßwarenindustrie Nordrhein-Westfalen. 

MIL OSI