Source: DGB – BundesvorstandDas Konzept, wie genau der Industriestrompreis funktionieren soll, ist noch nicht fertig ausgearbeitet. Der DGB setzt sich dafür ein, dass Betriebe den Industriestrompreis bezahlen sollen, die auf den sogenannten KUEBLL-Listen stehen. Auf diesen Listen finden sich viele verschiedene energieintensive Branchen – neben den sogenannten Grundstoffindustrien zum Beispiel auch die Lebensmittelindustrie oder die Textilindustrie und weitere.
Für den DGB ist wichtig, dass insbesondere die Beschäftigten vom Industriestrompreis profitieren. Es muss daher klar sein: Nur Betriebe, die tarifgebunden und standorttreu sind, dürfen den Industriestrompreis beziehen. Im Konzept des Wirtschaftsministeriums vom Mai ist die Tarif- und Standorttreue als Kriterium enthalten. Der DGB setzt sich dafür ein, dass diese Bedingung scharf und ohne Schlupflöcher ausgestaltet wird.
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FAQ Industriestrompreis: Warum er uns alle angeht
