Source: NABU – Naturschutzbund DeutschlandArtenschutz bei Windenergie: NABU wendet sich an EU-Kommission
Das Osterpaket der Bundesregierung ignoriert EU-Gesetze zum Schutz der Natur. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten. Deswegen bittet der NABU nun die EU-Kommission um Abhilfe.
Windkraftausbau nicht ohne Artenschutz. – Foto: NABU/Margret Bunzel-Drüke
19. April 2023 – Ein im Auftrag des NABU erstelltes Rechtsgutachten zeigt auf, dass die neuen Regelungen zum Ausbau der Windenergie an mehreren Stellen gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Das europäische Artenschutzrecht gibt vor, dass Standardisierungen wissenschaftlich fundiert sein müssen. Doch mit den Gesetzesänderungen werden fachwissenschaftliche Standards ignoriert, wie das Gutachten belegt – ohne dass die Abweichungen begründet werden. Statt wissenschaftlichen Empfehlungen zu folgen, dränge sich der Verdacht auf, dass lediglich politische Kompromisse im Vordergrund der Festlegungen standen, so die Kritik im Gutachten.
Dabei steht es außer Frage, dass neben Effizienz- und Suffizienzbemühungen der Ausbau von Windenergie und Photovoltaikanlagen beschleunigt werden muss. Denn das Zeitfenster für den kompletten Umstieg auf Erneuerbare Energien innerhalb des 1,5-Grad-Ziels wird immer kleiner.
Fehlende Rechtssicherheit bremst den Ausbau
Schwarzstorch – Foto: Frank Derer
Mehr Tempo beim Ausbau der Windenergie erreicht man unter anderem durch rechtssichere Standardisierungen der Prüf- und Genehmigungsverfahren. Die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Zuge des Osterpakets umfassen zwar Standardisierungen, erfüllen die entscheidende Voraussetzung für eine beschleunigende Wirkung aber nicht. Denn es fehlt die Rechtssicherheit insbesondere deswegen, weil die wissenschaftliche Grundlage im Widerspruch zum EU-Recht fehlt.
Ein Beispiel: Der Schwarzstorch gilt laut Fachliteratur als kollisionsgefährdete Art. Er tauchte auch in der Vorbereitung des Osterpakets noch in der Liste der kollisionsgefährdeten Arten auf. In der finalen Fassung des Gesetzes war er aber ohne Begründung gestrichen worden. Seit Gültigkeit des Gesetzes wird also nicht mehr geprüft, ob diese Art durch ein Windenergievorhaben potenziell getötet oder verletzt werden könnte.
Kommission soll Osterpaket überprüfen
Aufgrund dieses und weiterer Verstöße des neuen Bundesnaturschutzgesetzes gegen das europäische Artenschutzrecht hat sich der NABU nun in einem Schreiben an die EU-Kommission gewandt. Der NABU erwartet, dass die Kommission die deutschen Gesetze im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit dem EU-Recht prüft und bei Bestätigung des Verdachts die entsprechenden Schritte, zum Beispiel eine Aufforderung zur Nachbesserung oder ein Vertragsverletzungsverfahren, einleitet.
Rechtsgutachten zum Osterpaket
