Source: NABU – Naturschutzbund DeutschlandEin Instrument für den Meeresnaturschutz
Die marine Raumordnung lenkt und reguliert Nutzungsinteressen im Meer. Angesichts von Klimakrise und Artensterben muss die Natur zukünftig im Zentrum deutscher Meerespolitik stehen. Eine Grundlage bilden die Raumordnungspläne, die aktuell überarbeitet werden.
Baggerarbeiten für die umstrittene Gaspipeline in der Ostsee. Foto: NABU/Nils Möllmann
Dichter Schiffsverkehr, Kies- und Sandabbau, flächendeckende Fischerei, Pipelines, Seekabel und Offshore-Windparks. Die deutsche Nord- und Ostsee sind stark industrialisiert. Die bisherigen Raumordnungspläne für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) aus dem Jahr 2009 haben den Ausgleich zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen verfehlt.Die immer weiter steigende Überlastung hat dazu geführt, dass unsere Meere in keinem guten Zustand sind. Jede dritte Art in Nord- und Ostsee steht inzwischen auf der Roten Liste. Sauerstoffarme Todeszonen in der Ostsee wachsen rapide an und Lebensräume wie Seegraswiesen sind in der Nordsee seit 1930 um 90 Prozent zurückgegangen. Als natürliche Kohlenstoffsenken sind sie entscheidend im Kampf gegen die Klimakrise. Ebenso gehen Fischbestände und Vogelpopulationen zurück. Und längst sind die dramatischen Auswirkungen der Klimakrise auch bei uns zu beobachten.
Privileg für Klima- und Naturschutz
Riff im Fehmarnbelt. – Foto: NABU/Submaris
Über die europäische Richtlinie zur Maritimen Raumordnung ist die Bundesregierung verpflichtet, ihre Raumordnungspläne zu überarbeiten. Der Prozess, der durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie einvernehmlich mit dem Bundesumweltministerium koordiniert wird, soll Mitte 2021 abgeschlossen werden.In diesen Raumordnungsplänen soll festgelegt werden, wo künftig Windenergieanlagen entstehen, Rohstoffe abgebaut, sich der Schiffsverkehr vor der Küste konzentrieren soll und wie der Schutz von Arten und Lebensräumen mit den Interessen der maritimen Wirtschaft in Einklang gebracht werden kann. Auch die Schutzgebiete des Natura-2000-Netzwerks finden sich in dem Konzept wieder.Leider hat es die aktuelle Raumordnung versäumt, den Status ökologischer Vorrangflächen festzuschreiben. Angesichts von Klimakrise und Artensterben müssen Meeresnaturschutz und Klimaschutz in zukünftigen Raumordnungsplänen bevorzugt behandelt werden.
Erst vor wenigen Tagen hat der NABU gemeinsam mit 15 deutschen Organisationen der Meeresschutz- und Entwicklungspolitik ein gemeinsames meerespolitisches Forderungspapier veröffentlicht: die Meeresoffensive 2020.
Licht und Schatten im Konzept
Der NABU geht mit einer eigenen Stellungnahme in den jetzt startenden Fortschreibungsprozess der marinen Raumordnung. Wir unterstützen den dem Konzept zugrundeliegenden Ökosystemansatz und die enge Bindung an die europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Nur gesunde Meere ermöglichen eine nachhaltige Nutzung mariner Ressourcen.Doch noch fehlen konkrete Vorschläge zur notwendigen Verbesserung des heute schlechten Umweltzustands sowie Kriterien und Schwellenwerte für ökologische Belastungsgrenzen. Und auch bisher getrennte konzeptionelle Ansätze müssen verschnitten werden. Die Gegensätze zwischen Klima- und Naturschutz, die sich heute an den Ausbauplänen der Offshore-Windenergie entfachen, sind gefährlich. Gesunde Meere sind als Kohlenstoffsenken effektive Klimaschutzmaßnahmen.Der NABU begleitet den Fortschreibungsprozess der marinen Raumordnung mit einem durch das BfN geförderten Verbändeprojekt und hat eine umfangreiche Stellungnahme zur Konzeption und dem Entwurf der strategischen Umweltprüfung (SUP) erarbeitet.
NABU-Kernforderungen zur marinen Raumordnung
Klima- und Naturschutz in einem gemeinsames Raumordnungskonzept bevorzugt behandeln
Den Umweltzustand der deutschen Nord- und Ostsee verbessern, den kumulativen Nutzungsdruck reduzieren
Den Ökosystemsansatz im Sinne einer starken ökologischen Nachhaltigkeit umsetzen
Räumliche Privilegien für den Rohstoffabbau und die Schifffahrt auflösen
Meeresnaturschutzgebiete und wichtige Habitate und Wanderkorridore zu ökologischen Vorrangflächen machen
50 Prozent der Natura-2000-Gebiete von anthropogenen Nutzungen freihalten
Die NABU-Stellungnahmen als DOWNLOAD
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