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Steuertipps 2023: Wichtiges zur Steuererklärung

Steuertipps 2023: Wichtiges zur Steuererklärung

Source: DGB – Bundesvorstand29.04.2023
DGB-Ratgeber zur Steuererklärung
Steuertipps 2023: Wichtiges zur Steuererklärung
Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Was hat es mit der Homeoffice-Pauschale auf sich? Und wie kann ich meinen Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer absetzen? Wir haben die wichtigsten Tipps für deine Steuererklärung zusammengefasst.

DGB

Direkt zu unserer neuen Broschüre: Lohnsteuer Grundbegriffe 2023

Steuererklärung 2023: Was du wissen musst
Warum eine Steuererklärung einreichen?
Eine Steuererklärung einzureichen, lohnt sich in den meisten Fällen – auch für Arbeitnehmer*innen. So erhielten 2018 88,1 Prozent der Steuerpflichtigen eine Erstattung und nur 10,5 Prozent mussten eine Nachzahlung leisten (s. Grafik oben). Besonders wer hohe absetzbare Ausgaben hat, kann steuerlich profitieren. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts wurden den Steuerpflichtigen 2018 durchschnittlich 1.072 Euro vom Finanzamt zurückerstattet.
DGB

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht alle Lohnsteuerzahler*innen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Denn die Unternehmen ziehen die anfallende Lohnsteuer ihrer Beschäftigten monatlich vom Gehalt ab und führen diese direkt an das zuständige Finanzamt ab.
Allerdings sind viele Arbeitnehmer*innen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Drei Beispiele von vielen: Menschen, die
verheiratet sind und eine*r von beiden hat die Steuerklasse V oder VI oder bei der Steuerklasse IV ist der Faktor eingetragen worden,
Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen (wie z.B. Kurzarbeitergeld, Elterngeld) über 410 Euro erhalten haben,
Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder eine außergewöhnliche Belastung nutzen.
Bis wann muss ich die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 einreichen wollen, haben dafür bis zum 30. September 2023 Zeit. Wer Hilfe durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine*n Steuerberater*in erhält, bekommt eine Fristverlängerung: Die Erklärung für das Steuerjahr 2022 über eine Steuerberatung muss bis zum 31. Juli 2024 eingereicht werden.
Kann ich meinen Gewerkschaftsmitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen?
Ja! Gewerkschaftsmitglieder können ihren Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen. Wie bei vielen Ausgaben, die Arbeitnehmer*innen durch ihren Beruf entstehen, kann auch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft als Werbungskosten bei der Steuererklärung angegeben werden.
Das gilt auch für steuerpflichtige Rentner*innen, Beschäftigte in Arbeitsteilzeit und Menschen im Vorruhestand.
Wie hilft mir meine Gewerkschaft bei der Steuererklärung?
Die acht Mitgliedsgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund stehen ihren Mitgliedern auch bei Fragen rund um die Steuererklärung helfend und beratend zur Seite. Sie unterstützen ihre Mitglieder direkt oder haben für sie Kooperationen mit Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerberatungen zu attraktiven Konditionen eingerichtet.
Nähere Informationen gibt es auf den jeweiligen Seiten der Einzelgewerkschaften:
Vier Begriffe, die bei der Steuererklärung besonders häufig Fragen aufwerfen: Grundfreibetrag, Homeoffice-Pauschale, Kindergeld, Vermögenswirksame Leistungen
Grundfreibetrag
Homeoffice-Pauschale
Kindergeld / Kinderfreibeträge
Vermögenswirksame Leistungen
Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag bezeichnet ein Einkommen, das bis zu dieser Höhe als Existenzminimum steuerfrei ist. Nur das darüberhinausgehende Einkommen wird besteuert.
Im Jahr 2022 gilt ein Grundfreibetrag von 10.347 Euro für Singles.
Für Ehepaare und Lebenspartnerschaften beläuft sich der Grundfreibetrag auf 20.694 Euro.
Nur das Einkommen, das über den Grundfreibetrag hinausgeht, wird versteuert. Zum 1. Januar 2023 wurde der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro für Singles bzw. 21.817 Euro für Ehepaare und Lebenspartnerschaften angehoben.
Einkommensgrenzen Grundfreibetrag in Euro

Jahr

Singles

Ehepaar/Lebenspartnerschaft

2022

10.347

20.694

2023

10.908

21.817

 
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Wer oft zu Hause arbeitet, trägt zunächst die Betriebskosten für seinen Arbeitsplatz im sogenannten Homeoffice (anteilige Miete, Heizung, Strom) selbst, kann sie dann aber über die sogenannte Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend machen:
Ab 2023 an bis zu 210 Tagen statt bisher nur 120 Homeoffice-Tagen.
Für jeden Tag im Homeoffice können Arbeitnehmer*innen 6 Euro pro Tag steuerlich geltend machen.
Maximal können also bis zu 1.260 Euro im Jahr über die Homeoffice-Pauschale abgesetzt werden.
Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage reicht es künftig für den Abzug der Homeoffice-Pauschale von 6 Euro aus, wenn die steuerpflichtige Person an einem Tag ihre Tätigkeit überwiegend (bisher ausschließlich) in der häuslichen Wohnung ausübt. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Entfernungspauschale für denselben Kalendertag geltend gemacht werden. Ist für den heimischen Arbeitsplatz weitere Büroausstattung nötig und der Arbeitgeber übernimmt diese Kosten nicht, kann dieser Aufwand zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, da er nicht von der Pauschale umfasst ist.
Wichtige Fakten zur Homeoffice-Pauschale

Höhe Homeoffice-Pauschale pro Tag

6 Euro

Max. Anzahl von Tagen im Jahr

210

Max. Gesamthöhe im Jahr

1.260 Euro

 
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – Welche Variante bringt mir mehr?
Wer Kindergeld erhält, dem steht in der Regel auch der Kinderfreibetrag zu. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung, welche Variante eine höhere Entlastung bringt:
Kindergeld (2022 = monatlich 250 Euro je Kind) und Kinderbonus (2022 = einmalig 100 Euro je Kind)
oder der Kinderfreibetrag.
Das Finanzamt gewährt von sich aus die für Eltern günstigere Variante. Das ist die sogenannte Günstigerprüfung. Doch damit diese Prüfung erfolgt, müssen Eltern eine Steuererklärung abgegeben haben (einschließlich Anlage Kind).
Belief sich 2022 das zu versteuernde Einkommen von Alleinerziehenden auf unter ca. 33.000 Euro, ist das Kindergeld in der Regel besser. Für Ehepaare/Lebenspartnerschaften verdoppelt sich dieser Wert auf etwa 66.000 Euro.
Menschen mit darüber liegendem zu versteuerndem Einkommen werden durch Kinderfreibeträge stärker entlastet als durch das Kindergeld. Das Kindergeld bekommen im Jahresverlauf zunächst aber alle Berechtigten. Das Finanzamt gewährt die Kinderfreibeträge nachträglich von Amtswegen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Das bereits ausgezahlte Kindergeld erhöht dann im Gegenzug die Steuerschuld der Eltern und wird auf diesem Weg vom Finanzamt wieder einkassiert.
>> Mehr Infos zum Kindergeld

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