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Streik: Welche Rechte hast du als Arbeitnehmer*in?

Streik: Welche Rechte hast du als Arbeitnehmer*in?

Source: DGB – Bundesvorstand28.03.2023
Streik: Welche Rechte hast du als Arbeitnehmer*in?
FAQ Streikrecht
Ohne das Streikrecht sind Tarifverhandlungen kollektives Betteln. Der Streik ist ein Mittel, um höheres Entgelt, Beteiligung am wirtschaftlichen Reichtum oder auch sozialen Fortschritt durchzusetzen. Doch welche Rechte gelten eigentlich? Wer darf streiken und wann ist ein Streik rechtmäßig?

DGB / Gordon Welters

Wann ist ein Streik erlaubt und damit rechtmäßig?
Ein Streik ist dann zulässig, wenn von einer Gewerkschaft dazu aufgerufen wird und er die von der Streikleitung kommunizierten Ziele verfolgt. Sämtliche Streikaktionen müssen auf genau diese Streikziele ausgerichtet sein. Streik ist ein Grundrecht und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung.

Streikleitung: Die Streikleitung ist für die Durchführung der Streikmaßnahmen verantwortlich. In der Regel gibt es eine sogenannte “zentrale Streikleitung”, welche je nachdem wie umfangreich der Streik ist vom Bundesvorstand oder von den Bezirksleitungen der Gewerkschaften eingesetzt wird. Neben der zentralen Streikleitung gibt es noch die “örtlichen” oder “bezirklichen Streikleitungen” und in den bestreikten Betrieben die sogenannten “betrieblichen Streikleitungen”. Die Streikleitung legt die bestreikten Betriebe fest, sorgt für Notdienste in den Betrieben, kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit und führt Gespräche mit Arbeitgebern und Polizei.
Streikziele: Ein Streikziel ist ein tariflich regelbares Ziel. Das heißt, dass mit dem Streik nur Forderungen verbunden sein dürfen, die in einem Tarifvertrag vereinbart werden können. Neben Lohnerhöhungen können das also zum Beispiel auch Forderungen nach einer verkürzten Wochenarbeitszeit, mehr Urlaubstagen oder tariflichen Leistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sein. 

Wer darf streiken?
Streik ist ein Grundrecht und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung gemäß Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz (BAG v. 12.09.1984 – 1 AZR 342/83). Jede*r Arbeitnehmer*in unabhängig davon, ob gewerkschaftlich organisiert, darf an einem Streik teilnehmen.

Das heißt, du darfst auch streiken, wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist. Auch das ist im Grundgesetz verankert und folgt aus der sogenannten “Freiheit zur koalitionsgemäßen Betätigung” des Artikels 9 Absatz 3 Grundgesetz. Aber bedenke: Nur Gewerkschaftsmitglieder haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen des Tarifvertrages und im Falle eines Streiks auf Unterstützungsleistungen (Streikgeld).
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