Source: CDU CSU
Beim sogenannten Bürgergeld hält die Unionsfraktion am Prinzip des Förderns und Forderns fest. Vor der Beratung des Vermittlungsausschusses sagte Unionsfraktionschef Friedrich Merz, eine Zustimmung von CDU/CSU könne es nur geben, wenn Hartz-IV-Empfängern im Falle einer Verweigerung der Kooperation mit den Arbeitsagenturen auch künftig Sanktionen drohten. Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen 2023 im Bundestag sprach Merz von einer „dramatischen Verfassung der Staatsfinanzen“.
„Die Unionsseite hat eine klare Vorstellung, wie es möglicherweise zu einem Kompromiss kommen könnte“, sagt @_FriedrichMerz: „Für uns steht im Vordergrund, dass das Prinzip Fördern & Fordern aufrecht erhalten wird.“ #Bürgergeldpic.twitter.com/KAdL6YSDek
— CDU/CSU (@cducsubt) November 21, 2022
Der Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat tritt erstmals am Mittwoch zusammen, um über einen Kompromiss zum sogenannten Bürgergeld zu beraten, welches zum 1. Januar 2023 Hartz IV ablösen soll. Merz warnte die Ampel-Koalition: „Ohne das Prinzip des Förderns und Forderns wird es eine Zustimmung im Bundesrat auf Unionsseite nicht geben.“ Er drang darauf, dass es vom ersten Tag der Zahlungen an Langzeitarbeitslose für diese eine Mitwirkungspflicht geben muss. Die Ampel müsse daher bereit sein, auf die sogenannte Vertrauenszeit zu verzichten, in der Bezugsempfänger nicht sanktioniert werden, sollten sie bei der Suche nach einem Arbeitsplatz nicht mitwirken.
Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit herausführen
„Es braucht den Mechanismus der Sanktionen“, betonte auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Denn sonst zementiere man geradezu die Langzeitarbeitslosigkeit. Ziel sei müsse es aber sein, die Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit hinauszuführen.
Merz forderte von der Ampel außerdem eine Verkürzung der zweijährigen Karenzzeit, in der die Wohnverhältnisse und das finanzielle Polster nicht geprüft werden sollen, sowie eine Verringerung der Höhe des Schonvermögens. Unter diesen Umständen wäre eine Einigung „vorstellbar“. Einen Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen aber werde die Union, auch auf Länderebene, nicht mittragen.
“Wir müssen genau dahin wiederkommen, dass wir Menschen aus dieser Langzeitarbeitslosigkeit herausbringen. Dazu braucht es auch den Mechanismus der Sanktionen”, so @csu_bt-Chef #Dobrindt zum Bürgergeld. “Fördern & Fordern ist das Grundprinzip. Das muss wiederhergestellt werden.” pic.twitter.com/Krj8Nb1amt
— CDU/CSU (@cducsubt) November 21, 2022
Schuldenbremse wird nur auf dem Papier eingehalten
Der Bundestag berät in dieser Woche abschließend über den Haushalt für 2023. Dieser umfasst Ausgaben in Höhe von 476,3 Milliarden Euro und eine Nettoneuverschuldung von fast 50 Milliarden Euro. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes wird aber nur auf dem Papier eingehalten. Denn daneben existieren Schattenhaushalte in einer dreistelligen Milliardenhöhe.
Am Ende des Jahres 2022 beträgt der Schuldenberg des Bundes 500 Milliarden Euro. Um das unfassbare Volumen zu illustrieren, stellte Merz heraus, dass es genauso hoch ist wie die Gesamtverschuldung von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen in den Jahren von der Gründung der Bundesrepublik Deutschland bis zur Wiedervereinigung, also von 1949 bis 1990.
