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Grundsteuer: Grundsteuererklärung für Privateigentum – DigitalService GmbH des Bundes erweitert den Nutzerkreis

Grundsteuer: Grundsteuererklärung für Privateigentum – DigitalService GmbH des Bundes erweitert den Nutzerkreis

Source: Bundesministerium der Finanzen

Insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen, zu denen (Tief-)Garagenstellplätze gehören, können ihre Erklärung jetzt auch über das Angebot „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ übermitteln.

Die DigitalService GmbH des Bundes ermöglicht einem größeren Nutzerkreis die Abgabe der “Grundsteuererklärung für Privateigentum”: In den Ländern, die bei der Grundsteuer das “Bundesmodell” anwenden, ist es ab sofort möglich, das Angebot in Fällen zu nutzen, in denen die Eigentümerin oder der Eigentümer einen Anteil an anderem Grundvermögen hat, der zusammen mit dem Grundstück zu erklären ist. Rechtzeitig vor dem Ende des Abgabezeitraums (31. Oktober 2022) wurde damit insbesondere für Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen, zu denen (Tief-)Garagenstellplätze gehören, die vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit “Grundsteuerererklärung für Privateigentum” freigeschaltet.

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