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Fristverlängerung so schnell wie möglich umsetzen

Fristverlängerung so schnell wie möglich umsetzen

Source: CDU CSU

„Wir begrüßen, dass Bund und Länder bei der Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung Klarheit schaffen. Die Länder hatten aber auch schon vor der Forderung des Bundesfinanzministers nach einer Fristverlängerung vereinbart, dass sie erst ab dem 28. Februar 2023 säumige Steuerpflichtige mahnen würden. Wir fordern, die Verlängerung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 umgehend umzusetzen.“

Hintergrund:

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück – ob selbstgenutzt oder vermietet – auf den Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Ursprünglich mussten sie für 36 Millionen Grundstücke diese Erklärung im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das Finanzamt über das Datenportal Elster übersenden. Dieser äußerst knapp bemessene Zeitraum wird nun verlängert. Bei einer verspäteten Erklärungsabgabe ist es in begründeten Einzelfällen möglich, einen Verspätungszuschlag festzusetzen.

MIL OSI