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Energiepreispauschale: Alles was Sie jetzt wissen müssen

Energiepreispauschale: Alles was Sie jetzt wissen müssen

Source: DGB – BundesvorstandAlle, die einer Beschäftigung nachgehen, erhalten die einmalige Energiepreispauschale. Auch Auszubildende haben Anspruch auf die 300 Euro, genauso wie Minijobber*innen, Leute im Bundesfreiwilligendienst oder Studierende im bezahlten Praktikum.
Die Energiepreispauschale bekommen auch Selbstständige, Auszubildende und Minijobber*innen, die in 2022 nur einen Tag einer Beschäftigung nachgegangen sind.
Die Energiepreispauschale erhöht im Monat der Auszahlung den steuerpflichtigen Bruttolohn. Dadurch will der Gesetzgeber erreichen, dass bei geringeren Einkommen mehr von der Energiepreispauschale ankommt, als bei höheren Verdiensten. Wer also beispielsweise im Minijob arbeitet und dazu nun diese Einmalzahlung erhält, braucht nicht zu befürchten, dass er oder sie dann Steuern zahlen muss. Das liegt daran, dass mit diesem geringen Einkommen alle in Frage kommenden Freibeträge gar nicht ausgeschöpft werden können.

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