Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und EnergieDie Bundesregierung will die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten. Schwerpunkt der Förderung wird die energetische Sanierung sein. Ziel ist, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen. Deshalb wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Die entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) heute nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung vorgelegt.
Die Änderungen werden morgen (27. Juli 2022) per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft. Ab dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022. Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Hier gibt es für dieses Jahr aktuell erstmal nur Folgeanpassungen, das heißt, Anpassungen, die aus den Änderungen bei der Sanierung resultieren und zum anderen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abbilden.
Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung ist die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise. „Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen. Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen“, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck.
Wichtig ist dabei, mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen. Damit dies gelingt, steigen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Jahren zuvor. Zugleich werden die Fördersätze leicht reduziert, bei Komplettsanierungen wird angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt.
„In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt. Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe ist das eine gute Lösung“, so Bundesminister Habeck.
Die Umstellung dient auch der Verlässlichkeit; sie soll dafür sorgen, dass kontinuierlich gefördert werden kann. Die Antragstellung für die Bürgerinnen und Bürger wird zudem vereinfacht, indem Ansprechpartner und Zuständigkeiten klarer werden.
Mit der Reform der BEG:
Die Reform der BEG bleibt bestehen, das heißt als Förderobjekte kommen in Betracht: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen der Sanierung.
Neue AusrichtungDie verfügbaren Haushaltsmittel sollen optimal für Sanierungen eingesetzt werden, dafür muss das Ambitionsniveau steigen, damit die geförderten Gebäude „klimawandelfest“ sind und zum Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes 2045 passen. Deshalb wird insbesondere ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt und jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen – auch deshalb die Notwendigkeit, die Reform zügig zu vollziehen.
Dabei geht die BEG-Reform nur notwendige Folgeanpassungen, die aus der Reform der Sanierung. Konkret wird die Neubauförderung weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. So werden die Tilgungszuschüsse im Neubau auf 5 % gesenkt. Mit der Zinsvergünstigung steht aber weiterhin ein attraktives Förderangebot zur Verfügung. Ab 2023 soll die Gebäudeförderung für den Neubau neu ausgerichtet werden. Ziel ist, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.
3. Zeitliche Abfolge der
