Source: Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie
13.07.2022 – Gemeinsame Pressemitteilung – Klimaschutz
Einleitung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben heute ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgelegt. Ziel des Programms ist es, den Gebäudesektor klimapolitisch auf Kurs zu bringen, so dass die nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionsmengen künftig eingehalten werden können und Deutschland sein nächstes Klimaziel – bis 2030 den Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern – erreicht.
Das Sofortprogramm war notwendig geworden, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um zwei Mio. Tonnen CO2-Äquivalente überschritten hatten (115 Mt. CO2-Äq. statt 113 Mt. CO2-Äq.). Die Überschreitung hatte das Umweltbundesamt am 15. März 2022 festgestellt. Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hatte die Zahlen am 13. April 2022 bestätigt. Nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz sind daher BMWK und BMWSB verpflichtet ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt.
Bei dem Gebäude-Sofortprogramm handelt es sich um einen gemeinsamen Vorschlag von BMWK und BMWSB. Das Programm wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Da gerade innerhalb der Bundesregierung ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm abgestimmt wird, ist geplant, die im Programm enthaltenen Maßnahmenvorschläge in das Gesamtprogramm zu integrieren.
Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor finden Sie hier (PDF, 288 KB).
Die Maßnahmen im Detail:
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)Mit der GEG-Novelle soll u. a. gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Neubaustandard soll gemäß Koalitionsvertrag ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden. Auf EU-Ebene wird der Vorschlag der EU-Kommission vom 15.12.2021 zu den Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) im Rahmen der Gebäude-Richtlinie unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung ist aufgrund der laufenden Verhandlungen noch zu definieren. Die Regelungen sollen nach Beschluss der EU-Gebäuderichtlinie noch in dieser Legislaturperiode in deutsches Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass technische Machbarkeit und Sozialverträglichkeit angemessene Berücksichtigung finden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG wird die neuen Vorgaben des GEG flankieren und insbesondere bis zu deren Inkrafttreten die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer auf die ab 2024 neu geltenden EE-Wärmeanforderungen (65 Prozent EE-Wärme) an neue Heizungen effektiv vorbereiten. Richtschnur für die Neuausrichtung der
