Post

Auswirkungen des Ukraine-Kriegs: Fischerei-Hilfsprogramm heute gestartet

Auswirkungen des Ukraine-Kriegs: Fischerei-Hilfsprogramm heute gestartet

Source: Bundesministerium fur Ernährung und LandwirtschaftErschienen am 11. Jul 2022im Format Pressemitteilung Nr. 98/2022

Anträge können ab sofort gestellt werden

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute den Startschuss gegeben für zielgerichtete Kleinbeihilfen für Fischereibetriebe, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden. Mit der „Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ wurden Voraussetzungen für finanzielle Hilfen geschaffen.

Dazu Bundesminister Cem Özdemir: „Die wirtschaftliche Lage der Fischereibetriebe ist vielerorts bereits kritisch. Die gestiegenen Treibstoffkosten treffen die deutschen Fischerinnen und Fischer in Nord- und Ostsee nun besonders hart. Um ihnen unter die Arme zu greifen, haben wir ein zehn Millionen Euro starkes Hilfsprogramm aufgelegt. Damit wollen wir die von der Krise besonders betroffenen Fischereiunternehmen zielgerichtet und schnell unterstützen. Davon profitieren auch die direkt oder indirekt mit der Fischerei verbundenen Arbeitsplätze an der deutschen Nord- und Ostseeküste.“
Anträge können ab heute bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Fischereibetriebe können Kleinbeihilfen bis zu maximal 35.000 Euro pro Betrieb erhalten. Das BMEL schöpft damit den Spielraum, den das EU-Recht ermöglicht, voll aus. Die Kleinbeihilfe können Betriebe für Fischereifahrzeuge erhalten, die im Jahr 2021 in der Fischerei aktiv waren. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge seit dem 24. Februar 2022 in der Fischerei aktiv sind oder noch in diesem Jahr aktiv werden.
Grundlage für die Höhe der betriebsindividuellen Hilfe sind die Betriebskosten über die Jahre 2017, 2018 und 2019 im Vergleich zu Steigerungen der Betriebskosten im Jahre 2022. Auf dieser Basis hat das bundeseigene Thünen-Institut die folgenden Pauschalsätze pro Fischereifahrzeug wissenschaftlich berechnet:
Beschreibung Flottensegment
Pauschalbetrag in Euro
Fahrzeuge mit passivem Fanggerät < 10 m 450 Baumkurrenfahrzeuge < 10 m 4 300 Fahrzeuge mit demersalem Fanggerät 10 < 12 m 2 000 Fahrzeuge mit passivem Fanggerät 10 < 12 m 1 100 Baumkurrenfahrzeuge10 < 12 m 4 300 Fahrzeuge mit passivem Fanggerät 12 < 18 m 1 550 Demersale Fahrzeuge 12 < 18 m 9 500 Baumkurrenfahrzeuge 12 < 18 m 13 300 Fahrzeuge mit passivem Fanggerät 18 < 24 m 9 500 Fahrzeuge mit demersalem Fanggerät 18 < 24 m 35 000 Baumkurrenfahrzeuge 18 < 24 m 24 000 Pelagische Fischereifahrzeuge 18 < 24 m 9 500 Fahrzeuge mit passivem Fanggerät 24 < 40 m 35 000 Fahrzeuge mit demersalem Fanggerät 24 < 40 m 35 000 Baumkurrenfahrzeuge 24 < 40 m 35 000 Muschelfischereifahrzeuge 35 000 Hochseefahrzeuge mit demersalem Fanggerät 35 000 Hochseefahrzeuge mit pelagischem Fanggerät 35 000 Baumkurrenfahrzeuge ≥ 40 m 35 000 Bei den Pauschalbeträgen handelt es sich um Bruttobeträge, das heißt vor Abzug von Steuern oder sonstigen Abgaben. Insgesamt stehen zehn Millionen Euro aus dem Haushalt des BMEL zur Verfügung, die als kurzfristige Krisenunterstützung im Jahr 2022 an die Betriebe ausgezahlt werden sollen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind hier auf der Website der BLE abrufbar. Erschienen am 11. Jul 2022im Format Pressemitteilung Schlagworte

MIL OSI