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Haushaltsentwurf 2023: Weichenstellung für eine höhere Resilienz der öffentlichen Finanzen

Haushaltsentwurf 2023: Weichenstellung für eine höhere Resilienz der öffentlichen Finanzen

Source: Bundesministerium der Finanzen

Das Bundeskabinett wird am 1. Juli 2022 den Entwurf des Bundeshaushalts 2023 und des Finanzplans bis 2026 beschließen. Der Entwurf wird für eine zukunfts- und handlungsfähige Finanzpolitik stehen.

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Der Entwurf des Bundeshauhalts 2023 markiert eine Umkehr in der Finanzpolitik und eine Rückkehr zur finanzpolitischen Stabilität. Mit dem Haushaltsentwurf wird die Bundesregierung den Pfad zur finanzpolitischen Normalität fortsetzen und die Vorgaben der Eckwerte, die das Bundeskabinett am 16. März 2022 beschlossen hat, in herausfordernden Zeiten umsetzen.
Dieses Signal ist insbesondere vor dem Hintergrund hoher Unsicherheiten und drängender Herausforderungen extrem wichtig. Solide Finanzen und der Verzicht auf eine hohe Neuverschuldung sichern fiskalische Handlungsfähigkeit in der Zukunft, auch für etwaige künftige Krisen, und vermeiden inflationäre Impulse.
Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen wahren
Nach drei Ausnahmejahren mit hoher Neuverschuldung soll im Haushaltsjahr 2023 die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenregel des Grundgesetzes wieder eingehalten werden. Das gleiche gilt auch darüber hinaus für die Finanzplanjahre bis 2026. Dazu wird die Nettokreditaufnahme im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich reduziert werden.

Mehr Informationen zu den Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenregel und der Fiskalregeln finden Sie hier:

Die Stärkung der fiskalischen Resilienz und die langfristige Sicherung der finanzpolitischen Stabilität ist nicht nur ein wichtiges Signal für jüngere Generationen in Deutschland. Eine regelgebundene und tragfähige Finanzpolitik trägt auch entscheidend zur Preisstabilität bei. Denn durch den Verzicht auf eine expansive Finanzpolitik werden inflationäre Impulse vermieden.
„Wir müssen den Staat aus den Schulden herausführen, also 2023 zur Schuldenbremse zurückkehren. Das ist ein klares Signal an die Kapitalmärkte und die Zentralbanken, dass wir es ernst meinen mit der Bekämpfung der Inflation.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner
Keine neuen Belastungen, Rekordinvestitionen in die Zukunft verstetigen
Eine solide Finanzpolitik und eine Rückkehr zum Regelfall der Schuldenbremse des Grundgesetzes setzt eine Priorisierung der Ausgaben voraus. Dabei sind zwei Prioritäten besonders hervorzuheben:
Zum einen werden neue Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft strikt vermieden. Gerade in der aktuellen Zeit höherer Unsicherheiten ist es wichtig, dass das Wirtschaftswachstum nicht durch neue Einschnitte ausgebremst wird.
Zum anderen wird nicht an den Investitionen gespart. Vielmehr werden Zukunftsinvestitionen über den Finanzplanungszeitraum auf Rekordniveau verstetigt. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür, dass die Transformation der deutschen Volkwirtschaft in eine nachhaltige, klimaneutrale und digitale Wirtschaft gelingen kann. Die öffentlichen Investitionen zielen insbesondere darauf ab, private Investitionen von Unternehmen zu aktivieren und technologische Innovations- und Wachstumskräfte zu stärken.
„Die Bundesregierung versteht Finanzpolitik als Ermöglichungspolitik: Transformation, Technologie und Talentförderung erhalten im Haushalt Priorität. Denn wir wollen ermöglichen, dass dieses Land Fortschritt wagt.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner

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