Source: DGB – Bundesvorstand
19.05.2022
Leiharbeit
Es ist wieder soweit: Jetzt Antrag auf Mitgliederbonus in der Leiharbeit stellen!
Seit dem vergangenen Jahr erhalten in der Leiharbeit beschäftigte Mitglieder der DGB-Gewerkschaften einen Mitgliedervorteil. Der Mitgliedervorteil wird zusätzlich zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt. Voraussetzung ist, dass man mindestens 12 Monate Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft ist und länger als sechs Monate beim Verleihbetrieb beschäftigt ist. Den Mitgliedervorteil erhält man einfach auf Antrag beim Verleiher.
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Und in diesem Jahr gibt es sogar noch mehr als 2021! Daher keine Zeit verlieren:
Jetzt den Antrag stellen
Wer seinen Antrag rechtzeitig stellt, erhält die Extrazahlung für Mitglieder.
Der Antrag muss für die Extrazahlung
zum Urlaubsgeld: ab dem 19. Mai bis spätestens 30. Juni und
zum Weihnachtsgeld: ab dem 19. Oktober bis spätestens 30. November
gestellt werden.
Der Antrag kann formlos z.B. auch per E-Mail gestellt werden. Dem Antrag ist eine Mitgliedsbescheinigung beizulegen.
Der Musterantrag zum Download:
und die Kontaktadressen der DGB-Gewerkschaften für die Mitgliedsbescheinigung
Wie hoch ist der Mitgliedervorteil?
Je länger man beim Verleihunternehmen beschäftigt ist (Dauer der Betriebszugehörigkeit), umso höher ist der Mitgliedervorteil. Diese „Betriebszugehörigkeit“ wird zu festgelegten Tagen berechnet: den so genannten Stichtagen. Das sind für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld der 30. Juni beziehungsweise für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld der 30. November. Der Mitgliedervorteil wird also zweimal im Jahr ausgezahlt. Deshalb muss auch zweimal im Jahr ein Antrag beim Verleiher gestellt werden.
Mitgliedervorteil Leiharbeit:
Zusätzliche Zahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Beschäftigungsdauer
beim Verleihbetrieb
2021
2022
2023
ab 2024
nach dem 6. Monat
2 x 50 €
2 x 70 €
2 x 100 €
Erhöhung
im 2. und 3. Jahr
2 x 100 €
2 x 120 €
2 x 200 €
ab dem 4. Jahr
2 x 150 €
2 x 200 €
2 x 350 €
tarif-dynamisch
Mitglieder der DGB-Gewerkschaften können sich hierzu bei ihrer Gewerkschaft entsprechend beraten lassen.
Noch nicht Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft?
Wir setzen uns in den DGB-Gewerkschaften gemeinsam für bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit ein. Der Mitgliedervorteil konnte in der letzten Tarifrunde erreicht werden, aber zum Beispiel auch mehr Urlaubstage für die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche. Möchtest auch Du Dich gewerkschaftlich organisieren, so kannst Du Dich hier über eine Mitgliedschaft informieren:
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Stellungnahmen
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Die Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik
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Gewerkschaftliche Wirtschaftspolitik stellt sich der Frage, wie der gesellschaftliche Reichtum gesteigert und zum Wohl der arbeitenden Bevölkerung verteilt werden kann. Uns geht es darum, den Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit für höhere Löhne, weniger Arbeitszeit und mehr Sozialstaat zu nutzen. Dies erfordert ein produktives Zusammenwirken von Staat und Markt. Märkte können schöpferisch sein und den gesellschaftlichen Wohlstand mehren. Märkte sind jedoch sozial und ökologisch blind. Die jüngste Finanz- und Wirtschaftskrise hat das destruktive Potenzial unregulierter Märkte eindrucksvoll offengelegt. Deswegen bedarf es staatlicher Regulierung, Verteilungs-, Wirtschafts-, Sozial-, sowie Industrie- und Dienstleistungspolitik, um die Marktkräfte zu zivilisieren. Die Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik entwickelt und popularisiert wirtschaftspolitische Strategien und Instrumente, die diesen Zielen dienen.
Assistent*innen
Ansprechpartner*innen
Tarifkoordination
Henriette NeumannAllgemeine Wirtschaftspolitik Marktregulierung und Verteilungspolitik
