Source: NABU – Naturschutzbund DeutschlandGesetzentwurf schränkt Naturschutz auf See massiv ein
Die Kapazitäten von deutschen Windparks in Nord- und Ostsee sollen deutlich gesteigert werden. Das sieht der neue Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes vor. Doch kommt die Novelle im April, verlieren nicht nur unsere Meere, sondern auch wir.
Bau des Offshore-Windparks Baltic 1 – Foto: NABU/Andreas Fußer
Voraussichtlich am 6. April 2022 wird das Bundeskabinett über den Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) entscheiden. Mit der Änderung will die Regierung den im Koalitionsvertrag vereinbarten Offshore Windausbau auf 70 Gigawatt bis 2045 gesetzlich absichern. Aus Sicht des NABU ist dieses Ausbauziel nicht mit den Zielen des Arten- und Habitatschutzes vereinbar und wirft zahlreiche Fragen bezüglich des europäischen Naturschutzrechts auf.
Der Ausstieg aus den fossilen Energieimporten ist alternativlos, wie der Ukraine-Krieg in bedrückender Dramatik zeigt. Aber der Entwurf privilegiert einseitig Offshore-Wind und spielt so Klimaschutz gegen den ebenso dringlichen Meeresnaturschutz aus. Im Sinne einer Planbeschleunigung höhlt der Entwurf Umweltprüfungen aus, schwächt Beteiligungsrechte für Verbände und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und öffnet Meeresschutzgebiete für Windparks. Dabei sind mit steigendem Nutzungsdruck bedrohte Arten umso mehr auf ungestörte, nutzungsfreie Rückzugsräume angewiesen. Artensterben und Klimakrise sind zwei der größten Gefahren für das menschliche Überleben auf der Erde. Beide sind untrennbar und verstärken sich wechselseitig. Meeresschutz ist Klimaschutz.
Was bedeuten 70 GW Wind für die Meere und ihre Bewohner?
Nord- und Ostsee geht es heute schon schlecht. Durch intensive menschliche Nutzung ist ihre Belastungsgrenze überschritten, Ziele der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie wurden weit verfehlt. Die Europäische Union eröffnete im vergangenen Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, auch weil das marine Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerk unzureichend wirksam und gesichert ist.
Es muss dringend eine Balance zwischen Nutzung und Schutz gefunden werden, für unsere Meere und das Klima. Unsere Meere sind als CO₂-Speicher und Hitzepuffer unsere wichtigsten Verbündeten gegen die Klimakrise, wie der Ozean-Bericht des Weltklimarats (IPCC) aus dem Jahr 2019 eindrucksvoll zeigt. Eine solche Balance kann gelingen, wenn jeglicher Zubau der Offshore-Windenergie durch wirksame Artenhilfsprogramme begleitet wird und mit einer massiven Reduktion anderer kumulativer Belastungen einhergeht, hier vorrangig der Fischerei, Schifffahrt und des Rohstoffabbaus.
Trottellumme – Foto: Frank Derer
Heute sind in deutschen Meeren Windparks mit einer Leistung von knapp 8 GW installiert. Diese Kapazität in den nächsten gut 20 Jahren zu verneunfachen bedeutet, die Meere flächendeckend zu industrialisieren. Es scheint fraglich, ob der zur Verfügung stehende Raum angesichts der Nutzungskonkurrenzen und naturschutzfachlichen Bedenken für 70 GW ausreicht. Das zeigten schon die Analysen des NABU zum „alten“ WindSeeG von 2020 mit seinem 40 GW-Ziel, für das die maritime Raumordnung im letzten Jahr die Flächen festgelegt hat.
Die Ergebnisse sind dramatisch. Schon bei 40 GW Wind verlieren etwa 40 Prozent der Trottellummen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee ihren Lebensraum. 20 Prozent der Dreizehenmöwen und zehn Prozent der Basstölpel drohen in die Windparks zu fliegen und dort mit den Turbinen zu kollidieren. Und auch der Schweinswal, dessen Population in der Nordsee im letzten Jahrzehnt um vermutlich 50 Prozent abgenommen hat, wäre durch Lebensraumverluste und die lärmintensiven Bauarbeiten für tausende neue Windräder gefährdet.
Der „Fußabdruck“ der Windparks ist noch deutlich größer
40 Gigawatt Offshorewind beanspruchen eine ungefähre Fläche von fast 6.300 Quadratkilometern in der deutschen Nordsee. Das entspricht 22 Prozent der AWZ (200-Seemeilenzone). Doch gerade Seevögel reagieren sehr empfindlich gegenüber den mehr als 200 Meter hohen Windrädern auf dem Meer, die künftig sogar noch deutlich größer werden. Jüngste Forschungsergebnisse des FTZ zeigen massive Meidereaktionen von bis zu 20 Kilometern bei Eissturmvögeln. Weitere Studien des FTZ belegen, dass zum Beispiel Stern- und Prachttaucher, aber auch Trottellummen Windräder weiträumig meiden. Rechnerisch geht ihnen der Lebensraum im Umkreis von 5,5 Kilometern um die Windenergieanlagen verloren. Insgesamt wird so schon bei einem Ausbauziel von 40 Gigawatt die Hälfte der Nordsee-AWZ für die Vögel unbrauchbar – das ist unvereinbar mit der EU-Vogelschutz-Richtlinie.
Raumanspruch/Fläche aller Windparke bei einem Ausbau von 40-50 Gigawatt, inkl. der Darstellung des rechnerischen Lebensraumverlustes mit Radius von 5,5 km (rot). Einige Arten zeigen aber noch deutlich größere Meideradien – Karte: NABU/FTZ
Vorranggebiete und Vorrangflächen für 40-50 Gigawatt Leistung von Offshore-Windenergieanlagen (graue und schraffierte Flächen) nach Maritimer Raumordnung 2021. Für 70GW werden 30-40% mehr Flächen benötigt. Wohin damit? – Karte: NABU/FTZ
NABU-Forderungen
Der NABU steht für eine naturverträgliche Energiewende. Die Offshore-Windenergie ist ein wichtiger Teil davon. Doch der jetzige Entwurf des WindSeeG greift zu kurz, denkt monosektoral und treibt einen Keil zwischen die einander bedingenden Anstrengungen zum Klima- und Naturschutz. Der NABU fordert:
Die (inter)nationalen Verpflichtungen des marinen Biodiversitätsschutzes stehen im gleichberechtigten Interesse mit den notwendigen Anstrengungen des Klimaschutzes. Das im WindSeeG-Entwurf einseitig formulierte „überragende öffentliche Interesse“ der Windenergie widerspricht dem; auch der Erhalt der biologischen Vielfalt sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts muss als „überragendes öffentliches Interesse“ über eine zeitgleiche Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes verankert werden. Bleibt es bei einer einseitigen Regelung im WindSeeG, muss der Zusatz „überragend“ entfallen.
Keine Windparks in Schutzgebieten, wie es das WindSeeG und der Flächenentwicklungsplan Offshore 2020 vorsehen.
Die Beteiligung der Verbände und die Rolle des BfN als Fachbehörde u. a. in Erarbeitung des Flächenentwicklungsplans dürfen nicht geschwächt werden. Sie dienen der Sicherung von Fehlerfreiheit und Rechtssicherheit in den Verfahren.
Jeglicher Zubau der Offshore-Windenergie muss durch wirksame Artenhilfsprogramme begleitet werden und mit einer massiven Reduktion anderer kumulativer Belastungen einhergehen, hier vorrangig die Fischerei, Schifffahrt und der Rohstoffabbau.
Wie geht es weiter?
Der NABU wird den weiteren politischen Prozess des neuen WindSeeG aufmerksam und aktiv begleiten. Nachdem das Bundeskabinett am 6. April über die Vorlage entschieden hat, müssen auch der Bundestag und der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen. Hier ist noch Raum für Nachbesserungen, damit die WindSeeG-Novelle zu einer Chance für Meere und Klima wird.
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