Source: Bundesministerium der FinanzenDas Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der vom Bundeskanzler festgelegten Richtlinien der Politik vom Bundesminister der Finanzen geleitet. Der Bundesminister der Finanzen ist als Mitglied der Bundesregierung für alle Aspekte der deutschen Haushalts,- Finanz- und Steuerpolitik verantwortlich. Bei der Umsetzung seiner Regierungsaufgaben baut er auf die fachkundige Unterstützung des Ministeriums mit seinen Fachabteilungen.
Dem Bundesfinanzminister stehen zwei Parlamentarische Staatssekretär*innen zur Seite, die zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind und so für einen funktionierenden Informationsaustausch zwischen Regierung und Parlament sorgen.
Zur Leitung des Ministeriums gehören darüber hinaus die beamteten Staatssekretäre. Ihnen kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der Fachabteilungen zu koordinieren. Dort wird die fachliche Konzeption und Umsetzung von Gesetzesvorhaben geleistet.
Die von Ministerialdirektor*innen geleiteten Abteilungen haben jeweils bis zu vier von Ministerialdirigent*innen geleitete Unterabteilungen. Die Unterabteilungen gliedern sich in Referate, sie werden im Allgemeinen von Ministerialrät*innen geleitet. In den Referaten sind Beamt*innen und Angestellte tätig (Referatsleiter*innen und Referent*innen des höheren Dienstes, Sachbearbeiter*innen des gehobenen Dienstes und Mitarbeiter*innen des mittleren Dienstes).
Post
Rolle des Ministers und der Staatssekretär*innen
