Source: DGB – Bundesvorstand01.04.2022
klartext Nr. 12/2022
Rüstungshaushalt: Investitionen & Soziales nicht gefährden!
Zusätzlich zum regulären Haushalt will die Bundesregierung ein „Sondervermögen Bundeswehr“ errichten und mit Kreditermächtigungen von bis zu 100 Milliarden Euro ausstatten. Die dauerhafte Aufstockung des Rüstungshaushalts wird vom DGB weiter kritisch beurteilt. In keinem Fall darf die militärische Friedenssicherung zulasten des sozialen Friedens erkauft werden.
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Sondervermögen Bundeswehr
Derzeit wird der Bundeshaushalt 2022 diskutiert. Zusätzlich zum regulären Haushalt will die Bundesregierung ein „Sondervermögen Bundeswehr“ errichten und mit Kreditermächtigungen von bis zu 100 Milliarden Euro ausstatten. Daraus sollen in den kommenden Jahren kreditfinanzierte Ausgaben für das deutsche Militär getätigt werden – auch um die Ausgaben auf über zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern und das entsprechende Ziel der NATO zu erfüllen. In den letzten Jahren ist der deutsche Verteidigungshaushalt zwar deutlich gestiegen. Zum Erreichen des sogenannten zwei Prozent-Ziels fehlen allerdings immer noch fast 20 Milliarden Euro (siehe Grafik).
Militärische Friedenssicherung nicht zulasten des sozialen Friedens erkaufen!
Die dauerhafte Aufstockung des Rüstungshaushalts zur Erfüllung des zwei Prozent-Ziels der NATO wird vom DGB weiter kritisch beurteilt. In keinem Fall darf die militärische Friedenssicherung zulasten des sozialen Friedens erkauft werden. Notwendige Zukunftsinvestitionen in die sozial-ökologische Transformation und in die Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates dürfen nicht zur Disposition stehen.
Kreditfinanzierung des Sonervermögens soll nicht unter Regeln der Schuldenbremse fallen
Genau das droht aber, wenn sich CDU/CSU in der aktuellen Debatte mit ihren Vorstellungen durchsetzen. Die Bundesregierung will das Sondervermögen Bundeswehr in Artikel 87a des Grundgesetzes (GG) verankern. Dadurch kann problemlos festgelegt werden, dass die Kreditfinanzierung nicht unter die Regeln der – ebenfalls im GG verankerten – Schuldenbremse fällt. Allerdings braucht es zur GG-Änderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag – also die Zustimmung von weiten Teilen der Opposition, namentlich der CDU/CSU-Fraktion. Deren Vorsitzender, Friedrich Merz, hat jetzt Bedingungen formuliert: Unter anderem will er einen Tilgungsplan, der einen konkreten Zeitraum festlegt, in dem die 100 Milliarden. an neuen Krediten „zurückgezahlt“ werden müssen. In den Folgejahren müssten dann jedes Jahr Mittel – wohl in Milliardenhöhe – aus dem normalen Bundeshaushalt in die Schuldentilgung fließen, die folglich für andere Aufgaben fehlen.
DGB/ Quelle: Deutscher Fondsverband BVI
Ruf nach einem Tilgungsplan
Für die coronabedingt aufgenommenen Schulden gibt es einen solchen Tilgungsplan, der dem Bundeshaushalt ab 2028 jedes Jahr 11,1 Milliarden Euro entzieht. Damals war ein Tilgungsplan durch die genutzte Ausnahmeregel der Schuldenbremse in Art. 115 GG vorgeschrieben. Beim geplanten „Sondervermögen Bundeswehr“ in Art. 87a GG ist das nicht der Fall und es gibt auch keinen anderen Grund für einen Tilgungsplan: Ohne ihn würde die Staatsschuldenquote erhöht und Deutschland könnte über viele Jahre einfach aus den Schulden herauswachsen, ohne irgendwelche anderen Folgen.
Der Ruf nach einem Tilgungsplan erfüllt allein den politischen Zweck, an anderen Stellen Kürzungen zu forcieren. Lars Feld, Chefberater des Bundesfinanzministers, hat klargestellt, dass dann insbesondere Sozialausgaben in den Blick genommen werden müssten. Die Bundesregierung darf die CDU-Forderung nach einem Tilgungsplan deshalb nicht erfüllen. Oder sie muss zeitgleich mit dem Sondervermögen die Staatseinnahmen stärken, die Vermögensteuer wiedererheben und die Erbschaftssteuer reformieren.
Es braucht einen Sondervermögen „Sozial-ökologischer Umbau“
Die Pläne für das neue Sondervermögen zeigen auch: Es ist allein eine Frage des politischen Willens, ob neue Kredite aufgenommen werden. Es gibt also keinen Grund, die notwendigen 50 Milliarden Euro jährlich für zusätzliche Investitionen in die Transformation zu verweigern. Wo bleibt das Sondervermögen „Sozial-ökologischer Umbau“?
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