Post

Schnelle und spürbare Entlastungen

Schnelle und spürbare Entlastungen

Source: Bundesministerium der Finanzen

Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise schnelle und spürbare Entlastungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen umfassende steuerliche Entlastungen sowie weitere unterstützende Maßnahmen.

Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern, hat die Bundesregierung rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht. Ein Paket mit weiteren Maßnahmen ist darüber hinaus in Vorbereitung.
Das Bundeskabinett verständigte sich am 16. März 2022 auf das Steuerentlastungsgesetz 2022. Damit gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022:
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.
Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.
Weitere steuerliche Entlastungen werden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt, auf das sich das Kabinett am 16. Februar 2022 verständigt hat:
Erweiterte Verlustverrechnung,
Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr,
Verlängerung der Home-Office-Pauschale,
Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,
Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 3.000 Euro und
Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.
Zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei den Stromkosten entfällt zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage . Die sich daraus ergebende Entlastung von insgesamt rund 6,6 Mrd. Euro sollen Stromanbieter in vollem Umfang an ihre Endverbraucher weitergeben.
Weitere Maßnahmen zur sozialen Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern:
100 Euro Coronazuschuss für Beziehende von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung.
20 Euro pro Monat Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder
Heizkostenzuschuss
135 Euro für Beziehende von Wohngeld (bei Haushalt mit zwei Personen: 175 Euro, pro weiterem Familienmitglied 35 Euro)
115 Euro für Azubis und Studierende im Bafög-Bezug

MIL OSI