Source: DGB – Bundesvorstand DGB/Best Sabel/Liesa Fuchs
Gibt es in einem Betrieb bereits einen Betriebsrat, “bestellt” der alte Betriebsrat zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand. Er benennt also – mit deren Zustimmung – Kolleg*innen, die im Wahlvorstand mitarbeiten.
In einem Betrieb, der zu einem Unternehmen mit Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat gehört, kann der Wahlvorstand auch vom Gesamt- oder Konzernbetriebsrat bestellt werden.
Aber auch in den Betrieben, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, ist das “Starten” der Wahl eigentlich ganz einfach: Ihr braucht dafür insgesamt nur drei Beschäftigte. Diese drei Beschäftigten können zu einer Betriebsversammlung, beziehungsweise Wahlversammlung einladen. Auf dieser Versammlung wird dann ein Wahlvorstand gewählt, der die eigentliche Wahl organisiert und durchführt.
Und schon startet der Prozess, an dessen Ende ein gewählter Betriebsrat steht. Es ist übrigens nicht so, dass auf der Betriebsversammlung darüber abgestimmt werden kann, ob es einen Betriebsrat geben soll oder nicht. Die Einladung zu der (Wahl-)Versammlung ist bereits der erste Schritt des Verfahrens und der Wahlprozess somit gestartet.
Wenn es in einem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, wird der Wahlvorstand, wie gesagt, in einer Betriebsversammlung gewählt. Zu dieser Versammlung können mindestens drei Beschäftigte oder die Gewerkschaft einladen. Hier geben wir sieben Tipps zur Betriebsratsgründung.
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