Source: Koerber Stiftung
»Die Gefahr ist real, und sie ist konkret«, mahnt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Damit unterstreicht er seinen Appell, Menschen, die sich für die Allgemeinheit engagieren, vor Anfeindungen zu schützen. In diesem Sinne hat jetzt auch das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Der Bundespräsident lud kürzlich zu einer Gesprächsrunde ins Schloss Bellevue, um die Brisanz des zunehmenden Hasses zu diskutieren. Neben kommunalpolitisch engagierten Personen seien es, gerade in Zeiten der Pandemie, auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen – von der Mitarbeiterin im Ordnungsamt bis zum Verkäufer im Einzelhandel –, die sich vermehrt Beleidigungen und Bedrohungen ausgesetzt sehen.
In dieser Situation hat nun auch das Bundesverfassungsgericht zur Klage der Grünen-Politikerin Renate Künast eine wegweisende Entscheidung getroffen. Hintergrund waren massiv beleidigende Kommentare unter einem Facebook-Post, deren Urheber die Politikerin identifizieren und anzeigen will. Dem muss nun stattgegeben werden. Mit seinem Beschluss zieht das höchste Gericht in Karlsruhe eine Grenze für zulässige Meinungsäußerungen. Diese ist dann überschritten, wenn es nicht mehr um die Diskussion öffentlicher Themen geht, sondern bereits »um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen«.
Einen Bericht zur Runde des Bundespräsidenten auf unserem Portal »Stark im Amt« finden Sie hier.
Die Pressemeldung des Verfassungsgerichts finden Sie hier.
