Source: DGB – Bundesvorstand28.01.2022
Sozialwahlen und Selbstverwaltung
Der DGB sucht Kandidat*innen für die Sozialwahl 2023 – jetzt bewerben
Bewerbungen bis Ende Februar möglich
Der DGB sucht bis Ende Februar für die kommenden Sozialwahlen 2023 Kandidat*innen für die soziale Selbstverwaltung, die im aktiven Berufsleben stehen. Selbstverwalter*innen engagieren sich sozialpolitisch in den Verwaltungsräten und Vertreterversammlungen von Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern für eine gute Versorgung der Versicherten und ihrer Angehörigen und üben damit ein wichtiges Ehrenamt aus.
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Der DGB sucht für die kommenden Sozialwahlen 2023 Kandidat*innen für die soziale Selbstverwaltung, die im aktiven Berufsleben stehen.
Bewerber*innen müssen in einer DGB-Mitgliedsgewerkschaft organisiert sein und Mitglied bzw. Versicherte*r des Trägers der Sozialversicherung sein, für den sie kandidieren wollen.
Wir suchen Selbstverwalter*innen für die ehrenamtliche Arbeit in den Verwaltungsräten der folgenden Krankenkassen: BARMER, TK, DAK, HEK, hkk, KKH, IKK classic sowie der Vertreterversammlung des Rentenversicherungsträgers (DRV-Bund) oder eines Trägers der Unfallversicherung. Sie engagieren sich sozialpolitisch für eine gute Versorgung der Versicherten und ihrer Angehörigen. Insbesondere Frauen und Kolleg*innen mit migrantischem Hintergrund sind aufgerufen sich zu bewerben, damit die Sozialverwaltung weiblicher und diverser werden kann.
Wie kann man sich beim DGB für die Selbstverwaltung bewerben?
Im Onlineformular für die Sozialwahlen kann man sich bis Ende Februar 2022 online für eine Kandidatur zur kommenden Sozialwahl bewerben. Die Wahl wird Mitte 2023 stattfinden.
Nach Eingang der Bewerbung bis Ende Februar 2022 melden sich die Kolleg*innen des DGB und klären alle weiteren Schritte.
Was macht eigentlich ein*e Selbstverwalter*in?
Gewerkschaftliche Selbstverwalter*innen sind oft Betriebs- und Personalrät*innen. Sie kennen sich mit den Sorgen der Versicherten aus, vertreten ihre Interessen und setzen sich für gute, bedarfsgerechte und lebensnahe Leistungen ein.
Sie setzen sich insbesondere dafür ein, dass Entscheidungen der Verwaltung so sozial, gerecht und lebensnah wie möglich ausfallen. In diesem Sinne kontrollieren sie, wie die Beiträge verwendet werden.
Mehr Informationen, warum es die Selbstverwaltung gibt, finden sich hier.
Warum sind die Sozialwahlen so wichtig?
Millionen Versicherte sind 2023 aufgerufen, ihre Vertreter*innen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, in der gesetzlichen Unfallversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung zu wählen.
Die gewählten Vertreter*innen wirken bei Entscheidungen mit, die sich unmittelbar auf die soziale Sicherheit der Versicherten, Rentner*innen und der jeweiligen Familienangehörigen auswirkt.
Mehr Informationen zu den Sozialwahlen gibt es auf der DGB-Seite zu den Sozialwahlen.
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