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Meinung: Das Völkerrecht und der Berg-Karabach-Konflikt

Meinung: Das Völkerrecht und der Berg-Karabach-Konflikt

Source: Bundeszentrale fur politische BildungBerg-Karabachs Anspruch auf Unabhängigkeit hat Vorrang vor dem Recht Aserbaidschans auf territoriale Integrität. Aserbaidschan ist 1991 gemäß Sowjetrecht ohne Berg-Karabach aus der UdSSR ausgetreten. Damit konnte Berg-Karabach sein völkerrechtliches Sezessionsrecht in Anspruch nehmen und im anschließenden Sezessionskrieg (1992-1994) durchsetzen.

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