Source: DGB – Bundesvorstand08.11.2021
Gesetzlicher Mindestlohn
Mindestlohn 2022: Was ändert sich?
Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
Wie hoch ist der Mindestlohn im Jahr 2022? Wann wird er erhöht? Und welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn in 2022? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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AKTUELLER GESETZLICHER MINDESTLOHNDer aktuelle gesetzliche Mindestlohn beträgt 9,60 Euro. Zum 1. Januar 2022 steigt er auf 9,82 Euro.
Wie wurde der gesetzliche Mindestlohn für 2021 und 2022 festgelegt?
Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 abgegeben. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt. Im Jahr 2021 gab es demnach zwei Steigerungen. Zum 1. Juni 2021 und zum 31. Dezmeber 2021. In 2022 steigt der Mindetlohn nochmals in zwei Stufen.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn aktuell?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt zur Zeit: 9,60 Euro
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2022?
Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 9,82 Euro
Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 10,45 Euro
Wann wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht?
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
Wann gibt die Mindestlohnkommission ihre nächste Empfehlung für eine Mindestlohnerhöhung ab?
Die Mindestlohnkommission gibt ihre Empfehlung für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns alle zwei Jahre ab. Ihre letzte Empfehlung hat sie am 30. Juni 2020 für die Jahre 2021 und 2022 abgegeben. Die bereits erfolgten oder anstehenden Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 beruhen auf dieser Empfehlung.
Planmäßig wird die Mindestlohnkommission ihre nächste Empfehlung für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Sommer 2022 abgeben. Wenn die Bundesregierung dieser Empfehlung folgt, gibt es dann ab Januar 2023 einen neuen gesetzlichen Mindestlohn-Betrag. Da die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Jahre 2023 und 2024 aber, wie gesagt, erst im Sommer 2022 abgeben wird, steht die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2023 und 2024 noch nicht fest.
Wie hoch war der gesetzliche Mindestlohn 2021?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2021 auf 9,50 erhöht und zum 1. Juli 2021 nochmals auf 9,60 Euro.
Wie hat sich der gesetzliche Mindestlohn entwickelt?
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland hat sich seit seiner Einführung in Deutschland am 1. Januar 2015 wie folgt entwickelt:
Jahr
Mindestlohn(in €/Std.)
2015
8,50
2016
8,50
2017
8,84
2018
8,84
2019
9,19
2020
9,35
2021
9,50(1. Halbjahr)
9,60(2. Halbjahr)
2022
9,82(1. Halbjahr)
10,45(2. Halbjahr)
Mit der aktuellen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 steigt der Mindestlohn von Ende 2020 bis zum 2. Halbjahr 2022 um 11,8 Prozent.
Im Vergleich zur Einführung im Jahr 2015 (8,50 Euro) wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum 2. Halbjahr 2022 um 22,9 Prozent gestiegen sein.
Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland von 2015 bis 2022 DGB
Gibt es 2022 noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn?
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Auch im Jahr 2022 gibt es noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn.
Mindestlohn-Ausnahmen – Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen derBerufsausbildung (Hinweis: Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes ist häufig von der Einführung eines “Mindestlohns für Azubis” die Rede. Die korrekte Bezeichnung für dieses Mindestentgelt für Auszubildende ist aber “Mindestausbildungsvergütung” und nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mindestausbildungsvergütung und hier finden Sie die Höhe des “Mindestlohns für Auszubildende” in 2022)
Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrerBeschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einerschulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet
Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauervon drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oderAufnahme eines Studiums dient
Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zueiner Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvor-bereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
ehrenamtlich Tätige
Daneben galt bei Einführung des Mindestlohngesetzes für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist inzwischen aber längst ausgelaufen. Deshalb gilt: In keiner Branche darf (auch 2022; abgesehen von den oben genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.
Welche Mindestlöhne bzw. Branchenmindestlöhne steigen noch im Jahr 2022?
Mindestlöhne in bestimmten Berufen
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch noch Branchenmindestlöhne. Ein Branchenmindestlohn wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Er gilt dann für alle Beschäftigten dieser Branche – auch dann, wenn ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist (Übersicht zu allen Branchenmindestlöhnen und weitere Informationen zum Thema Branchenmindestlohn).
Im Laufe des Jahres 2021 gibt es folgende neue/erhöhte Branchenmindestlöhne:
In der Abfallwirtschaft beträgt der Branchenmindestlohn seit Oktober 2021 10,45 Euro.
In der Beruflichen Aus- und Weiterbildung erhöht sich der Branchenmindestlohn zum 1. Januar 2022 auf 17,18 Euro für Pädagogische Mitarbeiter/innen. Für Pädagogische Mitarbeiter/innen mit Bachelorabschluss erhöht er sich zum selben Zeitpunkt von 17,02 Euro auf 17,70 Euro.
Im Dachdeckerhandwerk erhöht sich der Branchenmindestlohn ab Januar 2022 von 12,60 Euro auf 13,00 Euro für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für Dachdecker-Gesellinnen und Dachdecker-Gesellen erhöht er sich zum selben Zeitpunkt von 14,10 Euro auf 14,50 Euro.
Im Elektrohandwerk erhöht sich der Branchenmindestlohn ab Januar 2022 von 12,40 Euro auf 12,90 Euro.
In der Pflegebranche wird es ebenfalls neue Branchenmindestlöhne geben. Lesen Sie dazu unsere Übersicht zum “Mindestlohn Pflege” in unserer Übersicht zu Branchenmindestlöhnen.
Auch in der Leiharbeit/Zeitarbeit steigen die Mindestentgelte.
“Mindestlohn für Auszubildende”
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende. Der Begriff “Mindestlohn für Azubis” wird jedoch umgangssprachlich häufig für die Mindestausbildungsvergütung verwendet. Auch diese Mindestausbildungsvergütung steigt zum Januar 2022 und zum Januar 2023:
Sie beträgt dann im Jahr 2022
585 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
690 Euro im 2. Ausbildungsjahr,
790 Euro im 3. Ausbildungsjahr
819 Euro im 4. Ausbildungsjahr
Ab 2023 beträgt die Mindestausbildungsvergütung:
620 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
732 Euro im 2. Ausbildungsjahr,
837 Euro im 3. Ausbildungsjahr
868 Euro im 4. Ausbildungsjahr
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