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Klara Geywitz bei Wahlkampfterminen in Hessen und Baden-Württemberg

Klara Geywitz bei Wahlkampfterminen in Hessen und Baden-Württemberg

Source: SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands

10. September 2021

Klara Geywitz besucht das Deutsche Polen-Institut in Darmstadt
13:00 Uhr,

Deutsches Polen-Institut, Residenzschloss Darmstadt, Marktplatz 15, 64283 Darmstadt.
(Zugang während der Bauphase über die Wallbrücke am Karolinenplatz / Landesmuseum)

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Klara Geywitz besucht zusammen mit Bijan Kaffenberger, MdL, Michael Siebel, Fraktionsvorsitzender der SPD in der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, Prof. Dr. Peter Oliver Loew, Direktor DPI und Dr. Agnieszka Łada, Stellvertretende Direktorin DPI das Deutsche Polen-Institut. Im Rahmen des Termins besuchen sie u.a. die Ausstellung: „Überall ist Polen – Polska jest wszędzie“ auf dem Friedensplatz.


Klara Geywitz besucht den Frauennotruf in Marburg

19:00 Uhr,

Neue Kasseler Str. 1, 35039 Marburg.

Klara Geywitz besucht gemeinsam mit Sören Bartol, MdB, den Marburger Frauennotruf.

11. September 2021

Klara Geywitz beim AsF-Spaziergang & Filmvorführung in Tübingen

AsF-Spaziergang
15:30 bis ca. 17:00 Uhr,

Am Herrlesberg in Tübingen.

Filmvorführung mit anschl. Gespräch
18:00 bis ca. 21:00 Uhr,

Hintere Grabenstraße 20, 72072 Tübingen.

Klara Geywitz vor Ort in Tübingen zum politischen Spaziergang und einer Film-Vorführung mit anschließendem Gespräch. Termine mit u.a. Martin Rosemann, MdB.

Pressevertreter*innen melden sich bitte bis zum 08. September 2021 über pressestelle(at)spd.de verbindlich an. Im Anschluss bestätigen wir die Anmeldungen.

HYGIENEREGELN ZUM SCHUTZ VOR COVID-19

Bei allen Terminen gelten strenge Hygieneauflagen. Wir bitten alle Medienvertreterinnen und -vertreter darum, im Vorhinein der Termine einen tagesaktuellen negativen Schnelltest zu machen. Wir weisen zudem auf die geltende Maskenpflicht (Schutzniveau FFP2 oder höher) sowie die Abstands- und Hygieneregeln hin und bitten Sie, diese während der gesamten Dauer der Termine einzuhalten.

Ein vollständiger Impfstatus (Nachweis) mit einer Zweitimpfung, die länger als 14 Tage zurückliegt oder der Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion, innerhalb der letzten 6 Monate, entbinden von der Testpflicht.

Über Ihr Interesse freuen wir uns.

MIL OSI