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Nicht nur bei Zeiss: Tarifverträge nutzen Unternehmen und Beschäftigten

Nicht nur bei Zeiss: Tarifverträge nutzen Unternehmen und Beschäftigten

Source: DGB – Bundesvorstand

26.08.2021
klartext Nr. 26/2021
Nicht nur bei Zeiss: Tarifverträge nutzen Unternehmen und Beschäftigten
Eine gute Nachricht: Zeiss übernimmt an allen deutschen Standorten die Tarifbindung. Damit noch mehr Unternehmen diesem Beispiel folgen, muss der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für mehr Tarifverträge schaffen. Die Wählerinnen und Wähler können dafür bei der Bundestagswahl die politischen Weichen neu stellen.

DGB/Tim M. Carmele

Es ist eine gute Nachricht: Der Optikkonzern Zeiss geht in die Tarifbindung. Alle Beschäftigten an seinen deutschen Standorten sollen in Zukunft nach Tarifvertrag entlohnt werden. Im Eckpunktepapier zwischen der Gewerkschaft IG Metall und Zeiss ist geregelt, dass für alle Beschäftigten in Deutschland der jeweilige regionale Flächentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie gelten soll. Um Arbeitszeit und Vergütung flexibler zu gestalten, sollen zukünftig Sonderreglungen abgeschlossen werden. Zeiss Personalchef Franz Donner betont, dass die Vereinbarungen der Zeiss-Gruppe für das zukünftige Wachstum des Unternehmens sehr hilfreich sind.
Tarifverträge sind tragende Säule der Sozial und Wirtschaftsordnung
Es wird Zeit, dass wieder mehr Unternehmen dem Beispiel Zeiss folgen und die Vorteile von Tarifverträgen erkennen! Schließlich sind Tarifverträge eine tragende Säule unserer Sozial- und Wirtschaftsordnung. Sie regeln einen großen Teil der Arbeitsbedingungen in Deutschland. Tarifverträge bedeuten dabei nicht nur höhere Löhne, mehr Urlaubstage und häufiger Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Beschäftigten (siehe Grafik). Sie bringen auch Arbeitgeber*innen viele Vorteile. So herrscht während der Laufzeit der Tarifverträge beispielsweise Planungssicherheit – insbesondere bei den Löhnen. Denn ist ein Tarifvertrag abgeschlossen, darf für das Geregelte nicht mehr gestreikt werden. Tarifverträge entlasten außerdem, da Arbeitgeber*innen nicht einzeln mit den Beschäftigten die Arbeitsverträge aushandeln müssen.
Brutto-Monatslohn: *Durchschnittliches Plus tarifgebundener Vollzeit-Arbeitnehmer, produzierendes Gewerbe und Dienstleistung ohne Sonderzahlung WSI, Destatis, Bundesregierung; Eigene Darstellung

Tarifflucht wird teuer für die öffentliche Hand
Trotz dieser Vorteile werden immer weniger Beschäftigte und Betriebe von Tarifverträgen erfasst, die Tarifbindung sinkt. Die „Tarifflucht“ vieler Unternehmen kommt dabei letztendlich auch die öffentliche Hand teuer zu stehen. Denn sie führt zu sinkenden Löhnen und damit zu Mindereinnahmen in Milliardenhöhe pro Jahr bei der Einkommensteuer und bei der Sozialversicherung. Das ist ein weiterer guter Grund, warum nicht nur Unternehmen und Gewerkschaften Anstrengungen für mehr Tarifbindung unternehmen müssen, sondern auch der Staat!
Bundestagswahl kann Weichen für die Tarifbindung stellen
Um Tarifverträge attraktiver zu machen, muss der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen ergreifen, mit denen zum Beispiel tariflich vereinbarte Zusatzleistungen und Aufstockungen durch Steuerbefreiung gefördert werden. Es müssen Anreize für Unternehmen und Beschäftigte gesetzt werden, einem Verband bzw. der Gewerkschaft beizutreten. Hierzu gehört auch, dass Gewerkschaftsmitglieder ihren Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerlich geltend machen können. Bei Arbeitgeberverbänden muss die „Ohne Tarif“-Mitgliedschaft abgeschafft werden. Das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen muss erleichtert werden, damit die Regeln für alle Unternehmen einer Branche gelten. Ein Bundestariftreuegesetz muss geschaffen werden, damit Tariftreue von Unternehmen zur zwingenden Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Bewilligung staatlicher Fördermittel wird. Die bevorstehende Bundestagswahl bietet die Möglichkeit, die politischen Weichen in Sachen Tarifbindung neu zu stellen. Denn: Tarifverträge bringen Vorteile für uns alle!

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